Koalitionsvertrag Zukunftshauptstadt Berlin – Auch digital?

Von Franz-Reinhard Habbel

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Der Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in Berlin ist überschrieben mit „Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark.“ Aber was ist mit der Digitalisierung? Welchen Stellenwert hat sie? Was soll in der Verwaltung modernisiert werden?

Wer wird Chief Digital Officer im Land Berlin?
Wer wird Chief Digital Officer im Land Berlin?
(© JFL Photography – stock.adobe.com)

An allgemeinen Postulaten fehlt es nicht, wie „Die Infrastruktur muss weiter saniert und modernisiert, die Digitalisierung beschleunigt und auf die Herausforderungen des Klimawandels und des Klimaschutzes eingestellt werden.“ In allen Politikfeldern wiederholt sich die Forderung „wir wollen die Digitalisierung weiter vorantreiben“. Bemerkenswert sind allerdings klare Ansagen im Bereich der Verwaltung. So sollen bei den Bürgerdiensten die Digitalisierungsprojekte höchste Priorität haben. Für alle Vorhaben wird ein Digitalisierungs-Dashboard eingerichtet, auch ein Digitalcheck soll obligatorisch werden. Ein Chief Digital Officer soll alle Fäden zusammenführen. Bürgerinnen und Bürger sollen innerhalb von 14 Tagen über das ganze Jahr einen Termin beim Bürgeramt bekommen können. All das wäre für Berlin ein echter Fortschritt. Es bleibt zu hoffen, dass nicht Jahre dauert.

Im Bereich Stadtentwicklung sind Maßnahmen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung von Bauplanungs- und Genehmigungsprozessen geplant. Im Sozialbereich will die Koalition die Digitalisierung durch die Fortführung und Absicherung von Projekten wie dem Sozialhilfeportal und der eAbrechnung vorantreiben. Die Digitalisierung der sozialen Infrastruktur müsse darüber hinaus inklusiv, mehrsprachig und kultursensibel erfolgen. Um das Ziel eines inklusiven Gesundheitswesens zu erreichen, will die Koalition Barrieren weiter abbauen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sollen in allen Bereichen aktiv genutzt und die digitale Teilhabe und Selbstbestimmung sichergestellt werden.

Bemerkenswert ist, dass die rot-grün-rote Koalition die Berliner Kultureinrichtungen darin bestärkt, ihre digitalen Angebote von der Produktion über die Präsentation bis zur Archivierung weiterzuentwickeln – nicht zuletzt im Sinne einer besseren Resilienz und kulturellen Teilhabe. Insbesondere kleinere Kultureinrichtungen sollen bei der Digitalisierung unterstützt werden. Um Kulturschaffende im Bereich der Digitalisierung besser selbst zu befähigen, wird die Koalition „KulturBDigital“ verstetigen und das Förderprogramm Digitale Entwicklung des Kulturbereichs fortsetzen. Das kulturelle Erbe Berlins sichert die Koalition auch mit der weiteren Förderung des Forschungs- und Kompetenzzentrums Digitalisierung Berlin (digiS). Die Maßnahmen im Bereich Kultur sind erfreulich, verfügt Berlin doch über ein großes kulturelles Erbe und zeugt von einem aktiven Kulturleben in Deutschland.

Im Politikbereich Jugend erarbeitet die Koalition eine Digitalisierungsstrategie, die alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe einschließt. Bei der Digitalisierung der Schulen wird die Koalition konkreter: Die Schulbau-Steuerungsgremien und bauliche Digitalisierung werden zusammengeführt. Für den WLAN-Betrieb und das verfahrensunabhängige IKT wird das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) strukturell ertüchtigt. Die Positivliste von digitalen Anwendungen sowie die digitale Lehr- und Lernmittelverordnung werden erarbeitet und die Schuldatenverordnung aktualisiert. Die Weiterentwicklung der Berliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank (LUSD) und der Anschluss der Schulen werden vorangetrieben. Die Koalition will ein sozialverträgliches, technisch standardisiertes „Endgerät-als- Service“-Modell für alle Schüler. Es sollen nachhaltige und datenschutzkonforme Endgeräte, vorrangig „Convertibles“ sogenannte Hybrid-PCs, beschafft werden.

Die Endgeräte der Lehrkräfte sollen sowohl administrativ wie edukativ nutzbar gemacht werden. Die Koalition will zudem ein landesweites Medienkompetenzzentrum als Netzwerkstelle einrichten. Der Lernraum Berlin wird – geht es nach den Koalitionären – konzeptionell weiterentwickelt. Die Koalition unterstützt auch die Digitalisierungsstrategie der Berliner Volkshochschulen („Erweiterte Lernwelten“), um den Wandel zu einer nachhaltigen und digital erweiterten Bildungskultur zu ermöglichen.

Im Sektor Wirtschaft soll ein Zukunftsprogramm „Neustart Berlin“ aufgelegt werden, um insbesondere die Folgen der COVID-19 Pandemie abzumildern. Dazu sollen entsprechende Konjunkturprogramme aufgelegt werden. Die Digitalisierung sowie Vernetzung der Unternehmen mit Wissenschaft, Forschung und Stadtgesellschaft sind dabei Schwerpunkte.

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Für den Mobilitätsbereich will die Berliner Koalition will eine digitale, öffentliche Plattform für Mobilitätsdienstleistungen schaffen, an die alle Anbieter:innen angebunden werden und „anonymisiert planungs-, buchungs- und auslastungsrelevante Daten einspeisen müssen“. Das übergreifende Ticketing soll über das „Jelbi“-Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) laufen.

Im Bereich Verwaltung wird dargestellt, dass die Digitalisierung ein Schwerpunkt der Legislatur sein wird. Die Verantwortlichkeiten für die Digital- und die Smart City Strategie sowie die Digitalisierung der Verwaltung/Informations- und Kommunikationstechnologie-Steuerung (IKT) werden in einer Organisationseinheit zusammengeführt. Die Koalition richtet einen „Chief Digital Officer“ ein, dem das für die Aufgabenerfüllung benötigte Personal und Budget bereitgestellt wird.

Jede Senatsverwaltung unterhält eine Stabsstelle Digitalisierung. Die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten werden bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneter Einheit gebündelt. Die interne Beratungseinheit in der Verwaltungsakademie (VAk) Berlin wird um eine Einheit mit Expertise in Service Design, Transformation und Kollaboration ergänzt.

Mit einer Novelle des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) im Jahr 2022 wird die Koalition den IKT-Lenkungsrat durch handlungsfähige, ebenenübergreifende Gremienstrukturen ersetzen und im Zuge dessen die Rolle des/der Landesbeauftragten für IT- Sicherheit als unabhängige Stelle prüfen.

Die Technologiestiftung Berlin und das CityLAB Berlin wird die Koalition als Schaltstelle für die Umsetzung der wesentlichen Elemente der Digitalpolitik nutzen. Im CityLAB baut die Koalition Infrastruktur und Personal für technisches Prototyping auf. Unter Einbindung der lokalen Wirtschaft fördert die Koalition die Einrichtung zusätzlicher, gegebenenfalls mobiler Labore in den Kiezen. Lokale Innovationsprojekte und Reallabore werden unterstützt.

Die Koalition wird das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin strukturell umbauen, seine Leistungsfähigkeit erhöhen und den kulturellen Wandel zu einem kundenorientierten Dienstleister konsequent voranbringen. Das ITDZ-Gesetz wird mit diesem Ziel novelliert.

Investitionen in die Modernisierung und Standardisierung (auch der Schnittstellen) der Technik der Berliner Verwaltung wird die Koalition verstärken. Alle IKT-Basisdienste werden beim ITDZ Berlin beauftragt. Die Migration des IKT-Betriebes zum ITDZ Berlin wird beschleunigt. Auch bei noch dezentralem Betrieb wird der „BerlinPC“ als mobiler Standardarbeitsplatz (one- device-Strategie) ausgerollt. Zur Finanzierung der Leistungen des ITDZ Berlin wird mit dem Haushalt 2022/23 ein verbindliches Finanzierungsmodell realisiert, das Betrieb, Erst- und Ersatzinvestitionen für die IKT des Landes Berlin beinhaltet.

Die Koalition will dazu schon im kommenden Jahr ein umfassendes Berichts- und Controllingsystem für die IKT-Infrastruktur sowie die Fachverfahren umsetzen, um dauerhaft eine erweiterte IT-Bestands- und Planungsübersicht, inklusive der IT-Fachverfahren, und einer Software-Lizenzübersicht zu erhalten. Die Weiterentwicklung der IT-Fachverfahren soll in der Verantwortung der Senatsverwaltungen und in enger Abstimmung mit den beteiligten Landesämtern und Ämtern in den Bezirken sowie der IKT-Steuerung und dem ITDZ Berlin erfolgen.

Thema ist immer noch die eAkte. Die Koalition will nun die elektronische Akte schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2024 flächendeckend umsetzen. Um die Zusammenarbeit zwischen den Ressorts und mit der Stadtgesellschaft zu unterstützen, soll bis 2023 ein Basisdienst „digitale Kollaborationswerkzeuge“ mit Messenger und Dateienmanagement eingeführt sein. Beim ITDZ wird eine einheitliche Nutzerverwaltung bis Frühjahr 2023 beauftragt. Das Stadtportal berlin.de wird unter Einbezug externer Expertise neu aufgestellt – nutzerfreundlich, barrierefrei und mehrsprachig. Das Portal Mein.berlin.de wird modernisiert und um weitere Tools zur digitalen Partizipation und zivilgesellschaftliche Vernetzung erweitert.

Berlin arbeitet aktiv mit Bund und Ländern zur konsequenten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zusammen. Die Bürger*innen sollen alle in der Berliner Verwaltung über sie gespeicherten Daten zentral einsehen und anderen Stellen in der Verwaltung zur Verfügung stellen können.

Die Koalition setzt das Geschäftsprozessmanagement beschleunigt fort und priorisiert dabei ressortübergreifend. Sie führt in der Rechtssetzung im Rahmen der Ressortabstimmung einen transparenten „Digital-Check“ ein.

Die Digital-Strategie des Landes Berlin liefert als Dachstrategie standardisierte Prozesse, Methoden und Verfahren für erfolgreiche Digitalprojekte. Die Smart-City-Strategie ist darin integriert und beschreibt Wege, wie Berlin mit Technologie Gemeinwohlorientierung, Teilhabe und Resilienz erreicht. Auch Berlin richtet ein Digitalisierungs-Dashboard für alle Vorhaben der Digital-Strategie und Verwaltungsdigitalisierung ein, in das jede Verwaltung mindestens drei zentrale Projekte einstellt und deren Fortschritt dort transparent gemacht wird.

Ein besonderes Augenmerk wird auch auf Open Data gerichtet. In den Verwaltungen werden Open Data Beauftragte und Chief Data Scientists benannt. Die Open Data Informationsstelle wird die Koalition weiterentwickeln und ausbauen. Ein Berliner Data Hub soll basierend auf der bestehenden Geodateninfrastruktur aufgebaut werden. Bestehende Open Data Projekte des Landes Berlin werden integriert. Die Koalition fördert den Aufbau kommunaler Infrastruktur im Bereich der Sensorik, der Datennetze wie Long Range Wide Area Network (LoRaWAN) und der gemeinsamen Nutzung von Rechenzentren und Breitbandnetzen. Die hierfür nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.

Im Mittelpunkt der Koalitionsarbeit stehen auch Open Source und offene Standards. Wörtlich heißt es: „Für eine digital souveräne Stadt sind Open Source und offene Standards unverzichtbar“. Auch sollen Förderprogramme diesem Ansatz folgen. Ressourcenschonung, Arbeits- und Umweltbedingungen in der Produktion, der durch Mehrbedarf an Rechenleistung steigende Energieverbrauch, Erweiter- und Reparierbarkeit werden ebenso berücksichtigt. Reparaturshops werden gefördert und eine Reparatur-Prämie eingeführt. Berlin setzt sich für ein Recht auf Reparatur ein. Beim ITDZ Berlin wird ein „Kompetenzzentrum Open Source“ eingerichtet, Synergiepotenziale in länderübergreifenden und internationalen IT-Kooperationen werden nutzbar gemacht. Auch dem Thema IT-Sicherheit wird mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Hier will die Koalition eine umfassende IT-Sicherheitsstrategie erarbeiten.

Was die Modernisierung der Verwaltung betrifft soll sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger innerhalb von 14 Tagen über das ganze Jahr einen Termin beim Bürgeramt bekommen können. Zusätzlich will man ämterübergreifende Kiezbüros und mobile Serviceangebote schaffen. Bei den Digitalisierungsprojekten sollen Bürgerdienste höchste Priorität haben. Kirchenaustritte sollen künftig auch im Online-Verfahren möglich sein. Auch ein Blick nach Wien enthält der Koalitionsvertrag: „Die Koalition wird „Ordnungsamt-Online“ in allen Ämtern zur Anwendung bringen und nach dem Vorbild der Digitalisierungs- und Dialog-App „Sag ́s Wien“ weiterentwickeln, um eine einheitliche Bearbeitung sicherzustellen.“

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.

Auch das Thema Plattformen taucht häufiger auf. Angesprochen werden hier Vermittlungs- und Buchungsplattformen, die Anbindung von Mobiliätsdienstleistern an eine digitale, öffentliche Plattform, die Unterstützung gemeinwohlorientierter Plattformen wie zum Beispiel Soziale Nachbarschaft und Technik, die Förderung von Online-Plattformen von lokalen Marktplätzen, die Abwicklung von Genehmigungsprozessen für Reallabore über zentrale Internetplattformen bis hin zu einer Einrichtung einer Plattform für die Berliner Kreativitätswirtschaft.

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