Definition Was ist Open Data?
Unter Open Data versteht man die Bereitstellung von maschinenlesbaren Daten – zumeist durch die öffentliche Hand – damit Wirtschaft und Zivilgesellschaft daraus Anwendungen entwickeln. Die EU-Kommission schätzt den wirtschaftlichen Gewinn von Open Data auf 1,7 Milliarden Euro jährlich.
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So erstaunt es nicht, dass das Prinzip der offenen Daten weltweit eine immer größere Bedeutung bekommt. Die Verfügbarkeit von Daten wird zunehmend auch zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor. Die Daten werden somit zu einem Teil einer modernen Infrastruktur.
Das Ziel ist daher der Aufbau eines Daten-Ökosystems, in dem Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer guten Datenbasis profitieren können. Dabei wurden innerhalb Deutschlands nach Meinung der Bundesregierung bereits wichtige Meilensteine erreicht.
Open-Data-Charta der G8
Die G8-Staaten haben 2013 unter anderem eine Open-Data-Charta beschlossen. Inhalt dieser Charta sind im Wesentlichen fünf gemeinsame Prinzipien zur Offenheit von Verwaltungsdaten. Diese sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden.
Ergänzend zur Charta wurde vereinbart, dass die G8-Mitgliedsstaaten jeweils nationale Aktionspläne erarbeiten. Der deutsche Aktionsplan wurde 2014 beschlossen und enthält vier Verpflichtungen:
--> Ein klares Richtungssignal für offene Daten in Deutschland
--> Die Veröffentlichung von Datensätzen
--> Die Veröffentlichung der Daten auf einem nationalen Portal
--> Maßnahmen zu Konsultation, Engagement und Erfahrungsaustausch.
Datenportal GovData
In Umsetzung des Nationalen Aktionsplans wurde das Datenportal GovData geschaffen. Es ist ein bundesweites Metadatenportal, über das Verwaltungsdaten von Bund, Ländern und Kommunen einfach auffindbar sind.
Metadaten enthalten Informationen darüber, was in den eigentlichen Daten enthalten ist. Das betrifft zum Beispiel. die Beschreibung, um welche Daten es sich handelt, wer sie erstellt hat oder auf welchen Zeitraum oder Ort sich die Daten beziehen. So können die Daten für eine Weiterverwendung nutzbar gemacht werden.
Verantwortlich für das Portal ist die bei der Finanzbehörde Hamburg angesiedelte Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Verwaltungsvereinbarung.
Als Anwendung des IT-Planungsrates spielt das Portal auch bei anderen, die Verwaltungsebenen überspannenden Themen eine wichtige Rolle. Insbesondere wird bei GovData der nationale Metadatenstandard entwickelt. Dabei ist neben den nationalen Anforderungen auch die Kompatibilität mit dem europäischen Standard sehr wichtig.
Gesetzliche Open-Data-Regelung
Am 18. Mai 2017 hat der Deutsche Bundestag den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes verabschiedet.
Dieser setzt die Forderungen aus dem G8-Aktionsplan nach einem verbindlichen Open-Data-Gesetz um. Er gibt den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf, die bei ihnen vorhandenen elektronischen Daten zukünftig zu veröffentlichen.
Die Regelungen stellen sicher, dass nur für eine Veröffentlichung geeignete Daten bereitgestellt werden. Gleichzeitig werden der Datenschutz sowie andere Gründe, die einer Veröffentlichung entgegenstehen, beachtet.
Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Kriterien für Open Data vorgegeben. Dazu gehören insbesondere die entgeltfreie Bereitstellung, der freie Zugang zu den Daten sowie die Maschinenlesbarkeit. Vor allem wird jedoch das in der G8-Charta verankerte Kernprinzip der standardmäßigen Bereitstellung von Daten gesetzlich eingeführt.
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