DS-Dok-Gen Hamburg liefert Datenschutz-Generator für die ganze Republik
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Der IT-Planungsrat empfiehlt den unter Hamburger Federführung entwickelten Datenschutzdokumenten-Generator (DS-Dok-Gen) zur bundesweiten Nutzung. Länder und Kommunen sind aufgerufen, das Werkzeug ab sofort in ihren Zuständigkeitsbereichen zu etablieren. Die FITKO soll für mehr Sichtbarkeit sorgen.
Jede Behörde in Deutschland führt eines, kaum eine führt es vollständig: das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Artikel 30 der DSGVO schreibt es seit 2018 vor. Wer es nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro. Und trotzdem gilt die Pflicht in vielen Kommunen bis heute als lästige Restaufgabe.
Manche Behörde wird gar richtig kreativ wenn es darum geht, sich die Unvollständigkeit des Verzeichnisses schönzureden. Es mangele an Zeit und Personal und obendrein habe man kein adäquates Werkzeug zur Hand. Dabei gibt es seit einiger Zeit ein Tool aus Hamburg, welches die Datenschutzdokumentation innerhalb der Verwaltung konsolidieren soll. Entwickelt wurde es vom Kompetenzteam Datenschutz im Schwerpunktthema „Datennutzung“ des IT-Planungsrats – unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg. Konkret empfiehlt das Gremium, den DS-Dok-Gen als Werkzeug für standardisierte Datenschutzdokumentation zu nutzen, und bittet Länder und Kommunen, dessen Etablierung aktiv zu unterstützen. Zusätzlich beauftragt der IT-Planungsrat die Föderale IT-Kooperation (FITKO), die in den Schwerpunktthemen entwickelten Lösungen mit ihren Marketing- und Kommunikationskapazitäten zielgruppengerecht bekannter zu machen.
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