Verwaltungen diskutieren über den Umgang mit KI-generierten Anträgen. Doch die nächste Welle der Antragsflut könnte deutlich heftiger ausfallen. Professor Niehaves erklärt, warum agentische KI die Spielregeln zwischen Bürgerinnen, Bürger und Staat grundlegend verändern könnte.
Die aktuell diskutierte Antragsflut durch generative KI ist wohl nur ein kleiner Vorgeschmack.
(Bild: Gemini / KI-generiert)
Böse Zungen behaupten, es wäre Absicht: Antragsmöglichkeiten, von deren Existenz man nur per Zufall in einem Insta-Reel erfährt. Präsenztermine im Amt, frühestens aber erst wieder in acht Wochen (sehr beliebt gerade jetzt zur Urlaubssaison, wenn der Reisepass abgelaufen ist.) Online-Formulare, die man digital ausfüllt, aber anschließend ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden muss. Dokumente hochladen zu müssen, obwohl sie irgendwo anders in der gleichen Behörde längst vorliegen (Grüße an die Anwohnerparkausweisstelle gehen raus).
Verwaltungsleistungen kosten Bürgerinnen und Bürger deshalb nicht vor allem Geld, sondern Zeit, Geduld, Aufmerksamkeit und eine gewisse – sagen wir’s ruhig – Frustrationstoleranz. Wer einen Anspruch geltend machen möchte, muss ihn 1. kennen, 2. verstehen und 3. den richtigen Antrag stellen. Und auf dem Weg dahin die passenden Nachweise zusammentragen und sich irgendwie durch Verfahren, Zuständigkeiten und Fachbegriffe navigieren.
Transaktionskosten senken
Irgendwann stellt sich dabei fast zwangsläufig die entscheidende Frage: Lohnt sich der ganze Aufwand überhaupt? Und erstaunlich oft lautet die Antwort: Nein. Nicht weil kein Anspruch besteht, sondern weil alles zu mühsam erscheint, die „Transaktionskosten“ zu hoch sind. Gemeint sind damit die Zeit, die Mühe, die Unsicherheit und der organisatorische Aufwand, die entstehen, bevor überhaupt ein Antrag gestellt ist. Je höher die Transaktionskosten, desto mehr Menschen verzichten auf Leistungen oder Förderungen, auf die sie eigentlich Anspruch hätten.
Der bevorzugte politisch beliebte Hebel, um die Transaktionskosten zu senken, lautet: Digitalisierung (Phase 1). Online-Anträge ersetzen den Weg zum Amt, digitale Portale machen Leistungen sichtbar und elektronische Kommunikation verkürzt Bearbeitungs- und Wartezeiten. Der entscheidende Punkt dabei: Die Verwaltung bestimmt selbst, welche Zugangswege geschaffen werden und welche nicht. Wo kein Online-Verfahren existiert, kann auch keines genutzt werden. Und wer eine unerwünschte E-Mail schickt, erhält den freundlichen Hinweis, dass dies leider nicht dem vorgesehenen Verfahrensweg entspricht. Die Senkung von Transaktionskosten erfolgt damit kontrolliert, schrittweise und innerhalb eines von der Verwaltung selbst definierten Rahmens.
Mit generativer KI (Phase 2) beginnt dieses Gleichgewicht zu kippen. Bürgerinnen und Bürger können sich komplexe Rechtsgrundlagen erklären, Fördermöglichkeiten aufzeigen oder Anträge formulieren lassen. Die Transaktionskosten sinken erneut, diesmal nicht durch staatlich bereitgestellte Verfahren, sondern durch Werkzeuge auf Seiten der Antragstellenden. Oft ist deshalb heute in der Praxis von „Antragsflut“ die Rede. Doch mehr Text bedeutet nicht automatisch mehr Qualität. Denn auch professionell formulierte Schreiben können sachliche Fehler, erfundene Rechtsgrundlagen oder schlichte Halluzinationen enthalten. Prüfen muss die Verwaltung sie trotzdem, und das wird zunehmend zu einem Problem.
Und am Horizont zeichnet sich bereits die nächste Eskalationsstufe ab: agentische KI (Phase 3). Während ChatGPT & Co heute noch Vorschläge machen, schreiben und erklären, werden KI-Agenten zunehmend selbstständig handeln können. Sie recherchieren Informationen, beschaffen Nachweise, vergleichen Datenquellen, formulieren Anträge, überwachen Fristen und legen notfalls sogar Widerspruch ein. Nicht unbedingt erfolgreicher als ein Mensch. Aber unermüdlicher, schneller und zu Kosten, die gegen Null tendieren. Aus „Erkläre mir das bitte“ wird „Kümmere dich darum“. Damit dürfte die heute diskutierte Antragsflut durch generative KI nur ein kleiner Vorgeschmack gewesen sein.
Was kann die Verwaltung tun? Mehr Personal einstellen, lautet häufig immer noch die Antwort. Mit KI-Unterstützung ist schon next level. Angesichts von Fachkräftemangel und knappen Kassen erscheint dies jedoch nur begrenzt realistisch. Die zweite Option, die Macht der Bürger-Agenten einzuschränken, wäre ein technologisches Wettrüsten: neue Hürden, strengere Identitätsprüfungen, Agentenerkennung oder zusätzliche Nachweispflichten. Doch damit würde die Verwaltung genau jene Transaktionskosten wieder erhöhen, deren Abbau sie seit Jahren als Erfolg der Digitalisierung feiert.
Eine vierte Option
Spannender erscheint daher eine dritte Möglichkeit: Verfahren radikal vereinfachen, Regeln präzisieren und Interpretationsspielräume reduzieren. Denn je einfacher und eindeutiger ein Verfahren ist, desto weniger Angriffspunkte bietet es für eine Vervielfachung von Anträgen und Widersprüchen.
Stand: 08.12.2025
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Und vielleicht führt die Entwicklung sogar zu einer vierten und noch grundsätzlicheren Erkenntnis. Wenn der Staat die erforderlichen Informationen ohnehin besitzt, warum müssen Bürgerinnen und Bürger dann überhaupt noch Anträge stellen? Die langfristige Antwort auf agentische KI könnte daher ausgerechnet der proaktive Staat sein, der Leistungen automatisch gewährt, statt auf immer perfekter formulierte Anträge zu warten.
KI revolutioniert den Staat? Vermutlich ja. Aber vielleicht noch auf einem anderen Weg, als viele derzeit vermuten.
Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves ist Informatikprofessor und Politikwissenschaftler, leitet die Arbeitsgruppe „Digitale Transformation öffentlicher Dienste“ an der Universität Bremen und berichtet in der wissenschaftlichen Kolumne über aktuelle Forschungsergebnisse zur digitalen Verwaltung.