„Bei den NOOTS-Themen sind wir immer ein bisschen das Stiefkind“, meint Gregor Grebe, CSO der ITSG, der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit ihm und Geschäftsführer Stefan Haibach haben wir über die Herausforderungen bei zentralen Digitalisierungsvorhaben gesprochen.
Stefan Haibach, Geschäftsführer ITSG, und Gregor Grebe, CSO ITSG (v. l.)
(Bild: ITSG)
Die Kommunen, die für rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen zuständig sind, fanden bei den föderalen Digitalisierungsvorhaben lange zu wenig Beachtung. Es ist gut, dass sich das ändert, dass es mehr Informationen und Unterstützung der Verantwortlichen in den Kommunen bei der NOOTS-Umsetzung gibt. Doch zeigt sich bei solchen zentralen Vorhaben wie dem Nationalen Once-Only-Technical-System auch, dass die Komplexität auch mit der Berücksichtigung der kommunalen Ebene noch nicht abgedeckt ist – auch die Sozialversicherungsträger fordern eine stärkere Einbindung.
Die ITSG, die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), benennt auf ihrer Website „die Standardisierung und Normierung des Datenaustauschs mit Arbeitgebern und Leistungserbringern in der gesetzlichen Krankenversicherung“ als ihren Unternehmensgegenstand. Sie betreibt und entwickelt u. a. den GKV-Kommunikationsserver. Die Relevanz, etwa für die Registermodernisierung, lässt sich hier schon absehen. Aber von welchen Daten und Größenordnungen ist konkret die Rede? „Es sind zwei große Schwerpunkte“, verdeutlicht Gregor Grebe, Chief Strategy Officer der ITSG, „einmal die Versicherten, dabei geht es auch um die Krankenversichertennummer als Basis der Gesundheits-ID, und zum anderen der Arbeitgeber-Bereich. Da sprechen wir von rund 500 Millionen Datensätzen, die pro Jahr ausgetauscht werden. Bei uns im System sind alle Arbeitgeber und praktisch alle Sozialversicherungsträger.“ Es gehe um 30-40 Fachverfahren, die bekanntesten seien sicher die Meldeverfahren wie Jahresmeldung, Ab- und Ummeldung. Dazu gehöre aber auch der elektronische Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, „mengenmäßig inzwischen das größte Verfahren“.
Begriffe müssen einheitlich definiert werden
Im Rahmen des OZG hatte ITSG die Vorgabe, das Unternehmenskonto mit einzubinden – und sah sich dabei vor der Herausforderung, Lösungen für ein grundsätzliches Problem zu finden: „Ein großes Thema für uns sind die unterschiedlichen Begriffsdefinitionen in der Sozialversicherung und im Steuerwesen“, erläutert Gregor Grebe. Mit dem Arbeitgeber-Begriff fängt es schon an. „Zum Teil sind Personen, die bei uns als Arbeitgeber gelten, über die derzeitige Systematik gar nicht abrufbar, weil sie steuerrechtlich nicht als Arbeitgeber gelten, beispielsweise, wer im Privathaushalt Angestellte oberhalb der Minijob-Grenze beschäftigt, Eigentümergemeinschaften, die einen Verwalter oder einen Hausmeister beschäftigen, oder auch Solo-Selbstständige.“ Für gut 10 Prozent der Anwender müsse man daher entsprechende „Nebenwege“ bauen. Auch der Begriff „Kinder“ – Pflegekinder, verstorbene Kinder oder Stiefkinder – ist demnach unterschiedlich definiert. Am kompliziertesten seien die Entgelt-Begriffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher Definitionen. „Wenn wir Once-only wirklich umsetzen wollen, dann brauchen wir in diesem Prozess zentrale Definitionen“, verdeutlicht Grebe. Zudem müssten die Fachgesetze entsprechend angepasst werden.
NOOTS: die Einbindung fehlt
Inwieweit werden diese Anforderungen weitergetragen? Hier offenbart sich ein zweites Problem: die bislang ungenügende Einbindung in die Registermodernisierung. Zwar gebe man das an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiter, doch „bei den NOOTS-Themen sind wir immer ein bisschen das Stiefkind“, wie Grebe erklärt; der Fokus liege klar auf den kommunalen Verfahren. Die Massenverfahren, die die ITSG betreibt, würden in der Konzeptionsphase nicht mit eingebunden, dabei ließen sich viele Fragen besser im Vorfeld lösen. „Wir sollten also bei solchen Vorhaben von Anfang an dabei sein, auch bei entsprechenden Erprobungsprojekten“, resümiert Grebe. „Momentan versuchen wir immer darauf hinzuweisen, dass wir auch existieren, ständig und immer wieder.“
Die nächsten Projekte stehen nämlich bereits an, allen voran die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK).
Hintergrund
Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK)
Derzeit existieren mehrere Postfach- und Kommunikationslösungen parallel, z. B. das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, die BundID als zentrales Bürgerkonto oder der TI-Messenger. Zum Teil gibt es unterschiedliche technische Lösungen für ähnliche Anwendungsfälle. Das ist komplex, teuer und für Nutzende umständlich. Zudem entsprechen nicht mehr alle Lösungen dem aktuellen Stand der Technik, etwa mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Der Plan ist daher, die bestehenden Postfachstrukturen zu konsolidieren. Als Rahmen und Richtlinie zur Umsetzung dieser geplanten föderalen Postfach- und Kommunikationsinfrastruktur soll eine Zielarchitektur dienen. Eine erste Version dieser Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) hat der IT-Planungsrat in seiner Sitzung im Juni 2025 verabschiedet. Laut der FITKO werden derzeit gemeinsam mit Bestandslösungen wie der BundID und ELSTER Transitionspfade hin zu dieser Architektur erarbeitet. Zudem läuft auch noch bis zum 25. März 2026 die öffentliche Konsultation über openCode. Das Feedback aus dieser Konsultation soll sowohl in der aktuell laufenden Transitionsplanung als auch in der nächsten Version der Zielarchitektur berücksichtigt werden.
Dabei gehe es auch um die Zentralisierung der Postfächer zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Behörden – „vermutlich nach Elster eines der größten Verfahren im Arbeitgeberbereich in Deutschland“, so Grebe. Das sei kein Projekt, das man auf der „grünen Wiese“ beginnen könne, sondern es müssten alle bereits bestehenden Postfächer integriert und migriert werden, verdeutlicht ITSG-Geschäftsführer Stefan Haibach. Gleichzeitig verweist er auch auf mögliche Synergieeffekte: „Wir entwickeln bereits Leitpostfächer für Krankenkassen im Arbeitgeberumfeld. Das heißt, dass wir hier einfach zentrale Strukturen mit einbinden und der GKV zur Verfügung stellen können. Identifizierungslösungen, die wir schon für Arbeitgeber aufgebaut haben, wollen wir auch für Krankenkassen anbieten.“ Dazu müssten aber die konkreten Vorgaben bekannt sein – auch in Abstimmung mit aktuellen EU-Projekten, parallel stehe mit der geplanten European Business Wallet auch eine EU-weite Infrastruktur in den Startlöchern.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.