Open-Data-Gesetz an EU angepasst Juristisches Rahmenwerk nimmt Form an

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Der rechtsstaatliche Rahmen für die Digitalisierung nimmt langsam Gestalt. So hat das Bundeskabinett heute eine ganze Reihe entsprechender Gesetze verabschiedet. Darunter die zweite Fassung des Open-Data-Gesetzes und das Datennutzungsgesetz.

Das Bundeskabinett hat wichtige Gesetze zur Digitalisierung verabschiedet
Das Bundeskabinett hat wichtige Gesetze zur Digitalisierung verabschiedet
(© peterschreiber.media – stock.adobe.com)

Der von Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesinnenminister Seehofer vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes („Zweites Open-Data-Gesetz“) regelt die Bereitstellungspflicht für offene Daten der Bundesverwaltung. Damit wird das Angebot an offenen Daten des Bundes auch auf Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts erweitert. Künftig werden auch Daten aus abgeschlossenen Forschungsvorhaben der Bundesverwaltung als Open Data bereitgestellt. Das Datennutzungsgesetz schafft einheitliche, nichtdiskriminierende Nutzungsbedingungen für Daten des öffentlichen Sektors und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1024 (Open-Data- und PSI-Richtlinie) um.

Open Data sind offene Daten, also frei über das Internet zugängliche und nicht personenbezogene Rohdaten der Verwaltung. Sie sind bereits jetzt Grundlage für viele Datenprojekte, zum Beispiel den „Unfallatlas Deutschland“, mit dem Verkehrsplaner und Bürgerinnen und Bürger Unfallhotspots identifizieren können. Zudem löst das moderne Datennutzungsgesetz das Informationsweiter­verwendungsgesetz ab, wodurch die Entwicklung von KI-Diensten auf der Grundlage maschinenlesbarer Daten erleichtert wird. Das Datennutzungsgesetz garantiert gleiche Nutzungsbedingungen für alle Akteure und weitet den Anwendungsbereich erstmals auf öffentliche Unternehmen (Wasser, Verkehr, Energie) aus. Außerdem wird mit der Bereitstellung dynamischer Daten künftig eine Echtzeitnutzung ermöglicht.

Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWi für die digitale Wirtschaft und Start-ups erklärte dazu: „Daten sind eine wesentliche Ressource für neue Wertschöpfung und wettbewerbsfähige Produkte. Mit dem Datennutzungsgesetz gehen wir den nächsten Schritt bei Open Data und schaffen eine bessere Grundlage für innovative, datenbasierte Geschäftsmodelle. Damit wollen wir vor allem die Entwicklung und den Einsatz von KI-Anwendungen unterstützen. Für eine Zukunft mit autonom fahrenden Autos, vernetzten Städte und einer smarten Energiesteuerung ist es zentral, dass wir die Daten, die wir haben, auch bestmöglich bereitstellen und nutzen.“

Smart eID-Gesetz

Mit dem ebenfalls von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegten Entwurf für das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) will die Bundesregierung die digitale Transformation der Wirtschaft und die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer fördern.

Ab Herbst 2021 sollen Bürgerinnen und Bürger ihren Online-Ausweis direkt in ihren Smartphones speichern können und sich ohne Ausweiskarte innerhalb weniger Sekunden sicher digital ausweisen können. Das ist praktischer und dauert nur etwa halb so lang, wie der elektronische Identitätsnachweis mit der Ausweiskarte. Darüber hinaus gibt es laut BMI weitere Verbesserungen: Das Neusetzen der PIN für den Online-Ausweis ist seit 1. Januar 2021 kostenlos und ab Herbst 2021 können Bürgerinnen und Bürger, die ihre PIN vergessen haben oder ihren PIN-Brief nicht mehr finden, einen Ersatz-PIN-Brief online bestellen – sie müssen dafür dann nicht mehr aufs Amt (eGovernment Computing berichtete). Egal ob sie Elterngeld, BAföG oder Corona-Überbrückungsgeld beantragen: Mit dem Smart-eID-Gesetz können sich Bürgerinnen und Bürger noch einfacher digital ausweisen.

Staatssekretär im BMI und CIO des Bundes Markus Richter ist das neue Gesetz ein Quantensprung in Sachen digitaler Kommunikation: „Die Identität ist Ausdruck unserer Selbstbestimmung. Wir betreiben viel Aufwand, um sie vor Missbrauch zu schützen und zugleich für den Rechts- und Geschäftsverkehr bereit zu stellen. Das Smart eID-Gesetz ist ein Quantensprung für Geschäftsmodelle im Internet und digitale Kommunikation mit der Verwaltung.“

Schon ab diesem September soll der Personalausweis als digitales Legitimationsdokument auf das Smartphone gebracht werden. Damit können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe ihres Smartphones bequem online ausweisen, egal ob gegenüber dem Staat oder mit privaten Partnern.

Registerzensuserprobungsgesetz

Der Registerzensus ist ein zentrales Modernisierungsvorhaben der amtlichen Statistik, mit dem perspektivisch die bislang erforderlichen Befragungen der Bevölkerung durch die weiter verstärkte Nutzung von in der Verwaltung vorhandenen Daten abgelöst werden sollen. Der Zensus liefert für Bund, Länder und Kommunen verlässliche statistische Daten zur Bevölkerung, zur Arbeitsmarktbeteiligung und zur Wohnsituation als Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen.

Aufgrund künftig zu erwartender Änderungen auf europäischer Ebene ist davon auszugehen, dass ab dem Jahr 2024 nicht nur alle zehn Jahre, sondern in kürzeren zeitlichen Abständen Teile der Zensusmerkmale an die EU geliefert werden müssen. Dies macht es erforderlich, die Erprobung eines registerbasierten Verfahrens der Ermittlung der Bevölkerungszahlen rechtlich zu regeln.

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Markus Richter meinte dazu: „Bislang kostet ein Zensus rund 1,4 Milliarden Euro. Das wollen wir auf Dauer nicht hinnehmen. Daher müssen wir jetzt erproben, wie Volkszählungen mit einem elektronischen Verfahren zu deutlich geringeren Kosten realisiert werden können. Ich bin sicher, die Bevölkerung ist froh, wenn wir das eingesparte Geld an anderer Stelle sinnvoll ausgeben können als für analoge Volkszählungen.“

Den Wortlaut der Gesetzesvorhaben und die jeweiligen Begründungen finden Sie hier.

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