Definition Welche Kompetenzen und Aufgaben hat die Bundesregierung im eGovernment?

Autor / Redakteur: andi_dd / Manfred Klein |

Die Digitalisierung stellt alle staatlichen Ebenen vor Herausforderungen, deswegen strebt die Bundesregierung beim eGovernment ein koordiniertes Vorgehen an. Dieses erfolgt unter anderem im IT-Planungsrat. Zugleich schafft sie Standards.

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Basiswissen eGovernment
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(Bild: @ aga7ta –adobe.stock.com)

Seit Jahren verstärken die Bundesregierung und der Bundestag ihre Anstrengungen im Bereich eGovernment, so hat das Parlament 2013 auf Vorschlag der Regierungsfraktionen das eGovernment-Gesetz beschlossen. Eine wichtige Rolle nimmt das Bundesinnen­ministerium ein, bei dem das Amt des IT-Beauftragten der Bundesregierung angesiedelt ist. Ein Staatssekretär des Ministeriums verantwortet dieses Amt.

Er kümmert sich um alle verwaltungstechnisch relevanten Fragen der Digitalisierung, dem eGovernment kommt eine wichtige Bedeutung zu. Insbesondere die elektronische Kommunikation mit den Bürgern sowie das Veröffentlichen von Dokumenten im Internet genießen hohe Priorität. Aspekte wie die Online-Partizipation im politischen Prozess gesellen sich hinzu.

Koordination und Standardisierung

Deutschland verfügt über ein vielgliedriges Verwaltungssystem, das aus den Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen besteht. Es ergibt deshalb Sinn, dass alle Ebene bei der Verwirklichung von Elementen des eGovernments an einem Strang ziehen. Diese Aufgabe erfüllt der IT-Planungsrat, der aus Vertretern aller drei Ebenen besteht. Er koordiniert die gemeinsamen Anstrengungen. Darüber hinaus sorgt insbesondere die Bundesregierung für eine Standardisierung, zum Beispiel festgeschrieben in Gesetzen und Verordnungen.

Einen Meilenstein bildete 2009 der IT-Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern, welcher neben der Gründung des IT-Planungsrats die Grundlagen der Kooperation festlegte. Vielfach beschäftigen sich die Verantwortlichen mit der Entwicklung und Implementation der erforderlichen Software, welche bestenfalls von allen Verwaltungen genutzt werden sollte. Bis heute ist ein Problem, dass die Behörden teilweise inkompatible Systeme verwenden und durch die Entwicklung zahlreicher eigener Systeme für dieselben Funktionen öffentliche Mittel verschwenden.

Kommunikation mit Behörden: De-Mail

Mit der De-Mail hat die Bundesregierung ein wichtiges Instrument im eGovernment bereits etabliert: Bürger können verschlüsselt und dank Anmeldung mit dem Personalausweis identifizierbar mit Behörden kommunizieren. Auf diese Weise können Behörden den Bürgern sensible Dokumente elektronisch zukommen lassen. Dieses Verfahren bieten mittlerweile einige E-Mail-Dienstleister an, die sich zuvor vom Bund zertifizieren lassen müssen.

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