Meldewesen soll bürgerfreundlicher werden Bundesmeldegesetz geändert

Autor Susanne Ehneß

Künftig sollen Meldebescheinigungen und andere Verwaltungsleistungen elektronisch beantragt werden können. Zu diesem Zweck wurde auf Initiative der Bundesregierung das Bundesmeldegesetz geändert. Der Bundesrat hat dem Änderungsgesetz zugestimmt.

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Das Meldewesen ist das Rückgrat einer modernen Verwaltung
Das Meldewesen ist das Rückgrat einer modernen Verwaltung
(© Sikov - stock.adobe.com)

Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt. Auch für viele andere Verwaltungsvorgänge greifen Behörden auf Meldedaten zu. Ohne das Meldewesen wären die Aufwände der Bürger, entsprechende Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, daher wesentlich höher.

Die Meldedaten sind außerdem eine wichtige Planungsgrundlage. Dadurch wissen Verwaltungen zum Beispiel, wie viele Kita- oder Schulplätze benötigt werden. Auch Wahlen und Abstimmungen werden damit vorbereitet, denn die Einwohnerzahl einer Kommune wird mit Hilfe der Meldedaten ermittelt. Sie ist auch maßgeblich für die Höhe der Finanzzuweisungen vom Land an die Kommune.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes verfolgt laut Bundesregierung drei Ziele:

  • Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen,
  • Verbesserung des länderübergreifenden Datenabrufs und Vereinfachung der melderechtlichen Prozesse,
  • Verbesserung von Datenqualität und -verfügbarkeit.

„Mit dem Maßnahmenbündel wird es Bürgerinnen und Bürgern erstmals möglich sein, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abzurufen und weiter zu nutzen. Außerdem wird es möglich sein, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Wohnungsumzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen“, erläutert die Bundesregierung.

Künftig kann auch eine Nebenwohnung am Ort der Nebenwohnung abgemeldet werden. Zudem sollen damit öffentliche Sicherheitsbelange gestärkt werden, da die Daten von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen sowie von Passversagungs- oder -entziehungsgründen länger gespeichert werden.

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