Elektronische Rechnung auf der Zielgeraden Kooperation mit dem Freistaat Sachsen als Meilenstein

Autor Manfred Klein |

Die Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung) ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben jetzt mit dem Freistaat Sachsen eine Absichtserklärung zur Mitnutzung der OZG-konformen Rechnungseingangs­plattform (OZG-RE) unterzeichnet. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten. Der Freistaat setzt im Interesse seiner regionalen Unternehmen auf die OZG-RE.

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Die eRechnung soll merklich zur Bürokratie­entlastung vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen beitragen
Die eRechnung soll merklich zur Bürokratie­entlastung vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen beitragen
(© Andrey Popov – stock.adobe.com)

Das BMI, das gemeinsam mit BMF die Einführung der eRechnung in der Bundesverwaltung umsetzt, will der Wirtschaft mit der Plattform eine innovative und nutzerfreundliche Lösung für die Einreichung von eRechnungen an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung bieten. Die Lösungen stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. Die Rechnungseingangsplattform soll die einfache Erstellung von eRechnungen über eine komfortable Weboberfläche ermöglichen. Auch der Upload sowie die Einreichung via eMail oder PEPPOL einer schon erstellten eRechnung sind möglich.

Klaus Vitt, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, begrüßt die erfolgreiche Kooperation mit dem Freistaat Sachen: „Die Einführung der elektronischen Rechnung in den Bundes- und Landesverwaltungen ist ein wichtiger Baustein der gemeinsamen Umsetzung des OZG. Die Kooperation mit dem Freistaat Sachsen und weitern Bundesländern zeigt eindrucksvoll das Potenzial des gemeinsamen, arbeitsteiligen Handelns. Es gibt mir Zuversicht, dass wir die Ziele des OZG zeitgerecht umsetzen werden. Das ist im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Beschäftigten in den Öffentlichen Verwaltungen“

Thomas Popp, Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, ergänzt: „Der enge Schulterschluss mit dem Bund bei der Einführung der elektronischen Rechnung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Kooperation zwischen Bund und Land im IT-Bereich funktioniert. Der Einsatz gemeinsamer Lösungen führt zu Vereinfachung, Vereinheitlichung und weniger Bürokratie – sowohl für die Unternehmen, als auch für die Behörden. In diesem Geiste arbeiten wir weiter daran, viele moderne Online-Angebote für Bürger und Unternehmen ans Netz zu bringen.“

Der Bund wurde bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung durch Peter Batt (Abteilungsleiter Digitale Gesellschaft, BMI) sowie Fred Kellermann (Referatsleiter, BMF) vertreten. Für den Freistaat Sachsen unterzeichnet Tobias Frick (stellvertretender Abteilungsleiter IT und eGovernment in der Staatsverwaltung, Sächsische Staatskanzlei) die Erklärung.

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