Definitionen Was ist die eRechnung?

Autor Manfred Klein

Eine elektronische Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen hat wie eine Rechnung auf Papier; beziehungsweise ein Mittel zur Vereinfachung der Prozesse im Rechnungswesen. Das Bundesinnenministerium des Innern und die Freie Hansestadt Bremen (KoSIT) sind Federführer des Steuerungsprojekts eRechnung im Auftrag des IT-Planungsrats.

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Bei elektronischen Rechnungen handelt es sich um strukturierte Datensätze
Bei elektronischen Rechnungen handelt es sich um strukturierte Datensätze
(© aga7ta – Fotolia)

Anlass für das Steuerungsprojektes ist die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (2014/55/EU). Diese wurde am 6. Mai 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 26. Mai 2014 in Kraft getreten. Die Richtlinie verpflichtet öffentliche Auftraggeber, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Das eRechnungsgesetz regelt die Umsetzungsdetails für die Bundesrepublik.

Das Steuerungsprojekt eRechnung arbeitet eng mit dem Kooperationsprojekt Bund, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammen.

Im Steuerungsprojekt sollen über die Laufzeit von vier Jahren (01.01.2016 – 31.12.2019) laut IT-Planungsrat folgende Ziele sichergestellt werden:

  • Koordinierte und fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU für alle öffentlichen Auftraggeber,
  • Ausgestaltung der durch die Europäische Kommission bewusst eingeräumten Spielräume der Mitgliedsstaaten auf rechtlicher, organisatorischer und technischer Ebene,
  • Schaffung einer nationalen verlässlichen Lösung für öffentliche Auftraggeber und Dienstleister der Verwaltung sowie
  • Ermöglichung der wirtschaftlichen Umsetzung der Richtlinie für öffentliche Auftraggeber.

Der IT-Planungsrat hat in seiner 23. Sitzung den Standard xRechnung als maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU in Deutschland beschlossen.

Ein konkurriernder Standard ist ZUGFeRD.

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