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Entgrenzung und Enträumlichung
Auch wenn diese Entörtlichung der Leistungsabgabe eine ganze Reihe von Vorteilen mit sich bringen könnte (etwa eine bessere Kunden- und Serviceorientierung), sei sie aus Sicht der Verwaltungsmodernisierung jedoch keinesfalls ausreichend. Denn selbst wenn alle öffentlichen Leistungen online zur Verfügung stünden, müsse das nicht zwangsläufig zu modernen Strukturen führen. Daher sei die Einbeziehung der Leistungserstellung in den Reformprozess erforderlich, da diese sich auf der Basis von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) ebenfalls neu gestalten lasse.
„Dabei kann die Leistungserstellung zunehmend ortsunabhängig gestaltet werden, sodass eine stärkere Vernetzung möglich wird“, so Tino Schuppan.
„Hierin liegt ein wesentliches Modernisierungspotenzial, da Prozesse nicht nur intern, sondern auch organisationsübergreifend in vielfältiger Weise neu gestaltet werden können. Dadurch lassen sich im Vergleich zur entörtlichten Leistungsabgabe erweiterte Effizienz- und Effektivitätspotenziale generieren,“ so Schuppan weiter.
Einen Nachteil hätten diese vernetzten Formen der Leistungserstellung aber. Da sie überwiegend territorial organisiert seien, würden sie mit den Grundprinzipien der bisherigen Verwaltungsstruktur kollidieren. „Nach dem Territorialprinzip führt eine Verwaltungsebene die Aufgaben aus, die sie auch selbst erbringt“, so Schuppan. Dazu seien jedoch entsprechende Mindestgrößen erforderlich, um so die für eine effiziente und effektive Leistungserbringung notwendige „Betriebsgröße“ zu erreichen. Deshalb gehöre es auch nach wie vor zu den verwaltungstechnischen Kernfragen, welches die optimale Größe einer kommunalen Gebietskörperschaft sei.
Dazu Schuppan: „In Anbetracht der durch die IKT ermöglichten Vernetzungsmöglichkeiten stellt sich jedoch die Frage, ob es überhaupt noch einer Gebietsänderung –in der Regel Gebietsvergrößerung – bedarf und was überhaupt eine wünschenswerte staatliche Makrostruktur in Zeiten von eGovernment sein könnte.“
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