Künstliche Intelligenz Bayern verbietet Verbot von KI

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

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Das Land Bayern passt sein Hochschulinnovationsgesetz an. Zu den Veränderungen gehört eine explizite Unterstützung von künstlicher Intelligenz im Hochschulbereich.

KI in Prüfungen zulassen? Bayern sagt Ja.(Bild: ©  Seventyfour – stock.adobe.com)
KI in Prüfungen zulassen? Bayern sagt Ja.
(Bild: © Seventyfour – stock.adobe.com)

„Die Fortentwicklung der Künstlichen Intelligenz wird als Aufgabe der Hochschulen definiert, ihr Einsatz in Studium und Lehre wird gesetzlich verankert“, heißt es im Bericht der bayerischen Kabinettssitzung vom 23. Juni 2026. Das bezieht sich auch explizit auf Prüfungen. „In unbeaufsichtigten Prüfungen gilt: Die Hochschulen dürfen KI-Nutzung grundsätzlich nicht verbieten, sollen sie aber in ihren Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbinden.“

Bayern will also den Einsatz künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich nicht nur ermöglichen, sondern vorschreiben und gesetzlich verankern.

Tim Pfälzer, General Manager & Senior Vice President für Europa, den Nahen Osten und Afrika (EMEA) bei Veeam Software.(Bild:  Veeam)
Tim Pfälzer, General Manager & Senior Vice President für Europa, den Nahen Osten und Afrika (EMEA) bei Veeam Software.
(Bild: Veeam)

„Die Zulassung von KI bei Prüfungen wird eine Neugestaltung der Bewertungsmodelle erzwingen, genauso wie wir in der Wirtschaft derzeit eine Neugestaltung der Sicherheits-, Compliance- und Governance-Modelle erleben“, kommentiert Tim Pfälzer, GM and SVP EMEA bei Veeam. „Beides erfordert einen Umdenkprozess: weg von der Zugangskontrolle hin zur Ergebniskontrolle.“ Die Entscheidung Bayerns sei ein „klares Signal dafür, in welche Richtung sich die Gesellschaft entwickelt“. Künstliche Intelligenz sei längst kein Randphänomen mehr. „Sie wird immer mehr zu einem festen Bestandteil unseres Lernens, Arbeitens und Entscheidens“, so Pfälzer.

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