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Wider die „vernetzte Beliebigkeit“
Verstärkt werde diese Aufhebung der Raumbindung durch einen weiteren Aspekt. So führe die weltweite Vernetzung durch das Internet den Verantwortlichen in den Verwaltungen tagtäglich vor Augen, dass die bislang als maßgeblich wahrgenommenen Grenzen für die Kommunikations- und Interaktionsbeziehungen auch innerhalb der Verwaltungen keine Rolle mehr spielen.
Schliesky folgert daraus: „Vor allem in Konzepten, aber auch in realisierten eGovernment-Anwendungen zeigt sich deutlich, dass die Besonderheit der vernetzten Verwaltung und das Potenzial zur Modernisierung der Verwaltung darin liegen, die überkommene Zuständigkeitsordnung zu überwinden.“
Gleichzeitig sieht Schliesky aber auch die Gefahren einer solchen Entwicklung: „So droht die Gefahr einer Auflösung der Zuständigkeitsordnung in ‚vernetzter Beliebigkeit‘.“ Daraus resultiere eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die demokratische und rechtsstaatliche Verantwortungszurechnung. Eine Gefahr, die – wenn man ihr nicht begegnet – auch die Legitimation der Verwaltung gegenüber dem Bürger infrage stellt.
Zudem relativiere eGovernment die Raumbindung der Verwaltung auch noch unter einem anderen Blickwinkel, indem es zunehmend Bedeutung als Alternative zu kommunalen Gebietsreformen erhalte.
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