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So soll die Kompetenz der Mitarbeiter der Bundesverwaltung in den Bereichen Digitalisierung, Datenschutz, IT, Informationssi-cherheit und eGovernment gestärkt werden.
Die dazu notwendigen Fortbildungsmaßnahmen sollen durch ein aktives Veränderungsmanagement und Maßnahmen zum Kulturwandel begleitet werden.
Zur Finanzierung heißt es:
„Das BMI finanziert in 2014 zentrale Unterstützungsleistungen zur Erfüllung fristgebundener Pflichten aus dem eGovernment-Gesetz. Ab dem Jahr 2015 und bis 2018 übernimmt das BMI für das Programm Digitale Verwaltung 2020 einen Sockelbetrag für zentrale Unterstützungsleistungen in Höhe der verfügbaren Veranschlagung im Bundeshaushalt.“
Und:„ Die Ressorts finanzieren ressortspezifische Maßnahmen (z.B. Inanspruchnahme zentraler Unterstützungsleistungen) selbst. Sofern Ressorts weitere zentrale Unterstützungsbedarfe identifizieren, tragen die Ressorts, die daran partizipieren wollen, in angemessenem Umfang zur Finanzierung bei. Die Modalitäten dafür sind mit diesen Ressorts maßnahmenbezogen festzulegen.“
Dies gelte „vorbehaltlich einer entsprechenden Ermächtigungen im Bundeshaushalt“.
Zudem soll ein Staatssekretärsausschuss unter Vorsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ steuern.
Das Bundesinnenministerium koordiniere und unterstütze zudem die Steuerung der Vorhaben des Programms „Digitale Verwaltung 2020“ unter Beteiligung der Ressorts.
Ein zentrales Informations- und Wissensmanagement soll es außerdem allen Beteiligten ermöglichen, auf die Erfahrungen anderer Projekte zurückzugreifen und nachnutzbare Lösungen zu identifizieren.
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