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Den Planungen für das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ verfolgen laut Bundesinnenministrium folgende Ziele:
- 1. Ziele sind eine effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund und medienbruch- sowie barrierefreie digitale Verwaltungsverfahren, die sich an den Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger sowie dem Bedarf der Wirtschaft und nicht nur an Fachzuständigkeiten der Behörden orientieren. Die Barrierefreiheit eines digitalen Verwaltungsverfahrens dient nicht nur allen Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch allen Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung.
Es soll zukünftig Standard werden, dass die Öffentliche Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch erreichbar ist. Die verwaltungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Bundes werden darauf überprüft, welche Schriftformerfordernisse und Pflichten zum persönlichen Erscheinen wegfallen können (Normenscreening). In diesen Fällen können dann noch einfachere und nutzerfreundlichere elektronische Verfahren genutzt werden. Ab dem Jahr 2020 sollen Behördengänge weitge-hend entbehrlich werden, soweit die Bürgerinnen und Bürger dieses wünschen und ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.
- 2. Die Grundsätze des Datenschutzes und der Informationssicherheit sind bei der elektronischen Kommunikation mit dem Bürger einzuhalten.
- 3. Durch den Einsatz innovativer technischer Lösungen in der Verwaltung sollen mittelfristig Bürokratie abgebaut und Kosteneinsparungen angestrebt werden.
- 4. Neue Lösungen im Bereich des eGovernments sollten aus Standardisierungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen in der Regel ressortübergreifend entwickelt und implementiert werden.
Dabei definiert das Programm für die einzelnen Ebenen unterschiedliche Eckpunkte.
So sollen im Bund folgende Punkte erreicht werden:
» Mit dem Programm „Digitale Verwaltung 2020“ soll die Umsetzung des E-Government-Gesetzes (EGovG) im Bund ressort-übergreifend koordiniert werden. Eine wichtige Maßnahme ist dabei, die Einführung der elektronischen Aktenführung in der Bundesverwaltung im Rahmen eines ressortübergreifenden Aktionsplans eAkte zu unterstützen.
Der Aktionsplan eAkte soll die organisatorischen und fachlichen Aspekte sowie technische Angebote aber auch Vorschläge für Maßnahmen zum Kulturwandel hin zu einer noch bürgernäheren und effizienten digitalen Verwaltung bündeln. Für die Umsetzung der eAkte sollen im Rahmen des Programms „Gemeinsame IT des Bundes“ wichtige technische Grundlagen erarbeitet werden.
» Im Programm „Gemeinsame IT des Bundes“ werden zur Umsetzung des EGovG notwendigen Basisdienste zentral für alle Bundesressorts entwickelt und bereitgestellt (IT-Rahmenkonzept des Bundes). Dies betrifft über die eAkte hinaus das zentrale De-Mail Gateway, den zentralen eID-Service, eine erweiterte Zahlungsverkehrsplattform und einen fortentwickelten Formularserver. Die zeitnahe Bereitstellung der vollen Funktionalität der Netze des Bundes (NdB) ist ein entscheidender Beitrag für die geplante Digitalisierung der Bundesverwaltung. Die Programme „Digitale Verwaltung 2020“ und „Gemeinsame IT des Bundes“ werden eng verzahnt umgesetzt.
» Die Bundesverwaltung baut verstärkt ergänzende eigene Kompetenz für IT- und Prozessberatung auf, um ausgewählte Projekte in den Ressorts, insbesondere bei der Einführung der eAkte zu unterstützen. So lässt sich der Bedarf für externe Beratung reduzieren und das Wissen in der Verwaltung sichern.
» Mit dem neu zu initiierenden Projekt eBeschaffung sollen wichtige Prozesse bei Beschaffungen des Bundes standardisiert und digitalisiert werden. Die Beschaffung der Ressorts soll soweit möglich interoperabel gestaltet werden. Dies geschieht aus Gründen der Generierung von Synergieeffekten auf Basis der bereits bei einigen Ressorts bestehenden standardisierten und digitalisierten Verfahren. In diesem Kontext wird auf das Europäische Vergaberecht verwiesen, das auch Barrierefreiheit ausdrücklich berücksichtigt.
» Mit dem Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren“ soll eine modularisierte und interoperable Plattform zur Verfügung gestellt werden, die einen durchgängigen digitalen Gesetzgebungsprozess von der Entwurfserstellung bis zur Verkündung einer Rechtsnorm ermöglicht. Ein Modul dieser Plattform ist die bereits etablierte Software eNorm, die funktional weiterentwickelt sowie hinsichtlich der Bedienbarkeit grundlegend verbessert wird. Dies soll allen Beteiligten nutzen, insbesondere auch dem Bundestag und Bundesrat.
» Für eine medienbruchfreie und effiziente elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen sind eine Standardisierung von Prozessabläufen und Formularen sowie eine fachübergreifende Anwendung gemeinsamer Standards bei deren Beschreibung und Erstellung wichtig. Die erforderlichen Standardisierungsmaßnahmen sollen durch eine Bundesredaktion mit hoher Methodenkompetenz unter Einbeziehung der Ressorts begleitet werden.
» Die Bundesbehörden sollen Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten (Open Data) in Deutschland werden. Da auch nach der G8-Open-Data-Charta, die die G8-Staaten im Juni 2013 beschlossen haben, entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind, sollen diese in einem „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ gebündelt werden.
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