Das IT-Investitionsprogramm

Wirtschaft stärken, Verwaltung verbessern

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Struktur ermöglicht schnelle Umsetzung

Insgesamt sind 27 ressortübergreifende Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von 237 Millionen Euro und 285 ressortspezifische Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von 238 Millionen Euro geplant. Weitere 10 Millionen Euro sind für das zentrale Projektmanagement vorgesehen und 15 Millionen Euro als freie Spitze, um bei Bedarf schnell weitere Maßnahmen finanzieren zu können.

Die ressortübergreifenden Maßnahmen setzen Leistungen für alle oder viele Bundesressorts um. Sie werden unmittelbar vom Rat der IT-Beauftragten der Ressorts gesteuert. Die ressortspezifischen Maßnahmen werden dezentral von einzelnen Bundesbehörden im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben durchgeführt. Am Beispiel Green-IT lassen sich Struktur und Intention des IT-Investitionsprogramms verdeutlichen. Als ressortübergreifende Maßnahme wird ein Green-IT-Kompetenz- und Musterrechenzentrum aufgebaut. So können wir an einer Stelle Wissen aufbauen, das allen Ressorts zugute kommt. Zugleich werden einzelne ressortspezifische Maßnahmen in vielen Bundesbehörden durchgeführt, etwa die Beschaffung energieeffizienter Geräte.

Vor allem die 285 ressortspezifischen Maßnahmen von Bundesbehörden in ganz Deutschland werden kleinen und mittleren Unternehmen helfen. Da die vergaberechtlichen Bestimmungen darauf ausgerichtet wurden, schnell und mit wenig Aufwand handeln zu können, kann die regional ansässige Wirtschaft leichter beauftragt werden.

Ich gehe davon aus, dass insbesondere die ressortspezifischen Maßnahmen nun unbürokratisch begonnen werden.

Erfolgsfaktor Steuerung

So vielseitig die Aufgaben der Bundesressorts sind, so facettenreich und verschieden sind auch die Maßnahmen, die mit dem IT-Investitionsprogramm umgesetzt werden. Ich halte daher eine straffe Steuerung für erfolgsentscheidend.

Aus diesem Grund hat das Bundesministerium des Innern am 11. Februar 2009 die Projektgruppe „IT-Investitionsprogramm“ im IT-Stab eingerichtet. Sie koordiniert und unterstützt die inhaltliche Gesamtsteuerung und –planung, das Programmcontrolling, das Berichtswesen sowie die zentrale Projektkommunikation. Die Vorgaben für Programmcontrolling, Berichtswesen und haushalterische Abwicklung hat der IT-Rat der Bundesregierung am 26. März 2009 beschlossen.

Mithilfe des konsequenten Controllings wird es jederzeit möglich sein, nachzuvollziehen, ob für bestimmte Maßnahmen vorgesehene Mittel gebunden, bereits verausgabt oder noch frei sind. Dadurch bleiben Umschichtungen über die gesamte Laufzeit des Programms möglich und wir können flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Eine erste Evaluierung abgeschlossener Maßnahmen werden wir für die Sitzung des IT-Rats am 5. Juni 2009 vorbereiten.

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