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Ressortübergreifender Ansatz
Während die Koordinierung und Steuerung zentral im Bundesministerium des Innern erfolgt, obliegt die Umsetzung den Ressorts: Die ressortspezifischen Maßnahmen werden von den betreffenden Ressorts umgesetzt, die Federführung für die Umsetzung der ressortübergreifender Maßnahmen übernimmt jeweils ein Ressort für alle.
Der ressortübergreifende Ansatz ist ein Novum für den Bund. Bislang haben die Bundesministerien vor dem Hintergrund der Ressorthoheit aus Artikel 65 GG häufig die Investitionen in ihre IT dezentral und bisweilen leider auch parallel geplant. Nun haben die Ressorts entschieden, einen Teil der zusätzlichen Investitionen gemeinsam und einheitlich durchzuführen.
Konzentration auf Schwerpunkte
Das heißt, wir nutzen die Chance, sowohl die Zusammenarbeit der Ressorts in Fragen der IT zu verbessern, als auch in Projekte zu investieren, die allen oder vielen Ressorts zu Gute kommen. Zudem wird das Wissen über bestimmte Querschnittstechniken, etwa über die Nutzung von Chipkarten bei Internetanwendungen des Bundes, nun an einer Stelle für alle aufgebaut.
Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung, die in der Planung und Bewirtschaftung strikt von den regulären IT-Mitteln im Bundeshaushalt getrennt werden. Eine Vermischung wird es nicht geben. Ab April 2009 werden zunächst 300 Millionen Euro und später – nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages – weitere 200 Millionen Euro in über 300 Maßnahmen fließen, die sich inhaltlich auf vier Bereiche aufteilen:
- Sicherheit der IKT des Bundes gegen Ausfall und Angriffe von außen (IT-Sicherheit),
- Klimaschutz durch Reduktion des Energieverbrauchs der IT sowie durch Nutzung der IT für die Reduktion des Energieverbrauchs (Green-IT),
- Konsolidierung und Bündelung der IT zur langfristigen Steigerung der Leistung bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten (Konsolidierung der Bundes-IT) und
- innovative Projekte, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zugute kommen (IT-Innovationen).
- Diese Schwerpunktsetzung verbindet – streng nach dem erwähnten Prinzip des realen Nutzens für beide Seiten – die zusätzlichen Investitionen mit einer Zukunftsstrategie für die Bundesbehörden und die deutsche IKT-Wirtschaft. Letztere kann zudem ihre Kompetenzen anhand konkreter Projekte demonstrieren und neue Wettbewerbsvorteile für sich ausbauen.
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