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Horst Seehofer hat vor wenigen Tagen im Bundesinnenministerium die neue Abteilung Digitale Verwaltung ins Leben gerufen. Was genau ist die Funktion dieser Abteilung? Und welche Rolle spielt sie im Dreieck BMI, IT-Planungsrat und FITKO?
Richter: Organisationsstrukturen müssen den Inhalten folgen. Die Inhalte des Innenministeriums sind den drei schon genannten Themenbereichen digitale Gesellschaft, digitale Verwaltung und Sicherheit im Cyber- und Informationsraum zugeordnet.
Deswegen ist es folgerichtig, dass der Bundesinnenminister für jedes dieser drei großen Themenfelder auch eine Abteilung eingerichtet hat. Und Aufgabe der Abteilung Digitale Verwaltung ist es, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu steuern. Das heißt also erstens die Aktivitäten zur Verwaltungsmodernisierung zu bündeln und zweitens die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz sicherzustellen – sowohl für die Bundes- wie auch für die föderalen Leistungen. In der Abteilung liegt aber auch das Thema digitale Identitäten, denn diese sind oft die Voraussetzung dafür, dass bestimmte Leistungen bei Verwaltungen abgerufen werden können.
Die neue Abteilung führt dazu, dass wir genau diese Themen, in einer Organisationszuständigkeit bündeln. Die Ergebnisse und Resultate erleichtern sowohl dem IT-Planungsrat wie auch FITKO die Arbeit und unterstützen diese Organisationen die Digitalisierung weiter voran zu treiben.
Nun, da sich der Bundesdatenschützer Ulrich Kelber gegen das Konzept ausgesprochen hat, aus der Steuer-ID so etwas wie eine Bürger-ID abzuleiten, wird das Thema ja wieder intensiv diskutiert. Auch ist die Rede von einer Runde von eGovernment-Experten, die sich in einem Papier für das österreichische Model der digitalen Identitäten ausgesprochen haben. Wie ist denn da der Stand der Dinge?
Richter: Hier muss man zwei Dinge unterscheiden. Einmal digitale Identitäten, mit denen Menschen unterwegs sind, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die andere Frage ist, wie bringen wir die verschiedenen Register miteinander so zum Sprechen, dass Datenaustausch und Datenschutz gewährleistet sind. Denn wir können heute den Menschen nicht mehr vermitteln, warum bei jedem Antrag in einer Behörde alle Daten oft nochmals angeben werden müssen, obwohl ja die gleiche Behörde im Zweifel die Daten schon mal aus einer anderen Lebenslage erhalten hat. Deshalb müssen wir es schaffen, dass diese Zuordnung von einem Register zum anderen möglich wird, ohne dass versehentlich falsche Daten miteinander verknüpft werden.
Entscheidend ist, dass die Architektur einer solchen Lösung nachweisbar verhindert, dass es zur Abfrage beziehungsweise Erstellung individueller Profile kommen kann. Niemand darf in der technischen Situation sein, dass er zu einzelnen Menschen ganze Bewegungsprofile abbilden kann. Wir messen dem Datenschutz eine große Bedeutung zu. Und die Expertenrunde, die Sie angesprochen haben, hat für eine umfassende Berücksichtigung der angesprochenen Architekturfrage plädiert.
Konkret sieht das so aus, dass hier ein sogenanntes 4-Corner-Modell diskutiert wird. Demnach überwacht zwischen der Behörde, die einen Datensatz abrufen will, und der Behörde, die den Datensatz abgibt, eine weitere Instanz beziehungsweise ein Intermediär die ordnungsgemäße Datenabfrage und die Einhaltung eines Rollen- und Rechtekonzept.
Ist das dann das Modell der Bundesdruckerei, die sich für die Schaffung eines Datentreuhänders ausspricht?
Richter: Nein, denn es handelt sich hierbei nicht um einen Datentreuhänder. Wir wollen nicht, dass Daten irgendeinem Dritten zugespielt werden, die er dann zentral speichert. Die Daten sollen dort bleiben, wo sie erhoben werden – nämlich in den Verwaltungen. Wir halten an der dezentralen Datenhaltung fest. Nur beim Austausch, wenn konkrete Daten angefordert werden, dann soll das über einen Intermediär orchestriert werden.
Sie haben in diesem Jahr turnusmäßig den Vorsitz des IT-Planungsrates übernommen. Die halbe Amtszeit haben Sie jetzt schon hinter sich. Dennoch, was steht für dieses Jahr für Sie, als Vorsitzender des IT-Planungsrates, noch auf der Agenda?
Richter: Also neben den Punkten, die wir schon angesprochen haben, wie dem Konjunkturpaket und den notwendigen Beschleunigungseffekten sowie der Digitalisierung der Verwaltungen insgesamt, geht es mir darum, den Austausch mit den Bedarfsträgern zu intensivieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir unterschiedliche Schwerpunktthemen im jährlichen Wechsel setzen. Der IT-Planungsrat könnte sich zum Beispiel einmal mit den Bedarfsträgern aus der Wirtschaft austauschen. Das ist etwas, was ich gerne implementieren möchte.
Zum Abschluss: Welche Folgen wird die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Deutschland für das Thema Digitalisierung auf europäischer Ebene Ihrer Meinung nach haben?
Richter: In das Thema bin ich im Augenblick sehr involviert, denn Digitalisierung muss auf der EU-Ebene einen sehr hohen Stellenwert einnehmen. Nicht erst seit Corona, sondern auch schon davor. Insbesondere für die Bundesregierung ist es essentiell, hier während der EU-Ratspräsidentschaft deutliche Fortschritte zu erzielen.
In den Gesprächen geht es uns unter anderem um den Themenbereich der ethischen Digitalisierung. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang derzeit an der Vorbereitung einer Berliner Deklaration, in der wir die aus europäischer Sicht wünschenswerten ethischen Grundlagen im Zuge der Digitalisierung festhalten wollen. Wir halten es für notwendig, einen europäischen Digitalisierungsweg zu beschreiben, der den europäischen Freiheitswerten gerecht wird.
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