Den E-Perso gibt es bald auch am Automaten? Wie praktisch. Aber wozu braucht man den elektronischen Ausweis überhaupt und wie funktioniert er? Die wichtigsten Fragen und Antworten lesen Sie hier.
Geht der Traum vom elektronischen Personalausweis nun in Erfüllung? Eigentlich gibt es ihn bereits seit 2010, passiert ist seither allerdings nicht viel.
Digitales Ausweisen ist in Deutschland seit Ende 2010 möglich. Denn da wurde der E-Perso eingeführt, der die dafür nötige Online-Ausweisfunktion (eID) bietet. So richtig in Fahrt gekommen ist die eID aber seither nicht.
Das will die Bundesregierung ändern. Unter anderem auch dadurch, dass es komfortabler, einfacher und schneller gehen soll, hoheitliche Dokumente wie den E-Perso samt der fürs Online-Ausweisen notwendigen PIN zu beantragen und zu erhalten. Wichtige Infos im Überblick:
Welche Neuerung gilt ab dem 1. November?
Von diesem Stichtag an muss man nicht mehr persönlich bei der ausgebenden Behörde erscheinen und unterschreiben, dass man den PIN-Brief fürs Online-Ausweisen bekommen hat.
Und was ändert sich dadurch konkret?
Kommunen können Automaten aufzustellen, an denen man sich einen neuen E-Perso schnell und einfach ohne Termin abholen kann: Einfach den Abholcode eingeben, den man von der Behörde erhalten hat, bestätigen, dass einen der PIN-Brief per Post erreicht hat und den E-Perso entnehmen. Die Automaten sollen übrigens auch Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel ausgeben können.
Wie verbreitet ist das Online-Ausweisen?
30 Prozent der E-Perso-Besitzerinnen und -Besitzer haben einen durch die Eingabe einer PIN einsatzbereiten Online-Ausweis (eID). Das geht aus dem „E-Government-Monitor 2023“ hervor, einer jährlich von der Digitalisierungsinitiative D21 durchgeführten Umfrage. Aber erst 14 Prozent haben demnach die eID auch schon einmal genutzt.
Ist denn eID in meinem E-Perso aktiviert?
Die Online-Ausweisfunktion (eID) ist bei allen seit Mitte Juli 2017 ausgestellten E-Persos standardmäßig aktiviert, kann aber auch bei vielen E-Persos jüngeren Datums bereits aktiv sein. Den Status zeigt die Ausweisapp 2 an („Gerät und Ausweis prüfen“), die auf fast jedem Smartphone mit NFC-Chip läuft. Ist die Funktion deaktiviert, kann man sie kostenlos beim Bürgeramt einschalten lassen.
Die App fordert eine PIN – wo finde ich die?
Um die eID nutzen zu können, braucht es auch eine PIN, mit der man jede Identifikation freigeben muss. Kann man weder die temporäre Transport-PIN (fünf Stellen) noch die dann selbst gesetzte PIN (sechs Stellen) finden, muss man die PIN zurücksetzen lassen. Das geht über eine eigene Webseite. Danach kommt eine neue Transport-PIN per Post, die man etwa in der Ausweisapp 2 in die reguläre PIN ändert.
Brauche ich kein Kartenlesegerät?
Nein, nicht zwingend. Längst können NFC-fähige Smartphones den E-Perso durch einfaches „Dranhalten“ auslesen, die Daten sogar an Windows- und Mac-Rechner weitergeben. Mobilgerät und Computer koppeln sich übers WLAN. Einzige Voraussetzung: Die kostenlose Ausweisapp 2 muss auf dem Telefon und auf dem Rechner installiert sein.
Wer ein Kartenlesegerät nutzen möchte, kann das weiterhin tun, auch in Verbindung mit der Ausweisapp 2. Als Alternative für Linux-Rechner, die die Ausweisapp 2 nicht unterstützt, empfiehlt die Stiftung Warentest das Programm Open-E-Card. Auch das kostet nichts, arbeitet aber nur mit einem Kartenlesegerät zusammen.
Was kann ich mit der eID überhaupt machen?
Aktuelle Nutzungsbeispiele sind etwa die Einmalzahlung für Studierende oder der Kultur-Pass für 18-Jährige. Insgesamt listet der Bund fürs Online-Ausweisen derzeit knapp 250 Anwendungen: darunter etwa Rentenauskunft, Führungszeugnis-Antrag, Fahrzeugzulassung, Elster-Steuer-Portal, Punkte-Abfrage in Flensburg, Kontoeröffnung bei Banken oder das Aktivieren von Prepaid-SIM-Karten.
Weitere wichtige eID-Projekte sind etwa das Behördenpostfach (Bund-ID), das für jeden Bürger und jede Bürgerin eingerichtet wird oder die ab Ende 2024 verbindliche elektronische Patientenakte.
Was ist mit anderen Anbietern für Identifizierungslösungen?
Das Identifizieren von Menschen über die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur der offiziellen, im Auftrag des Bundes entwickelten Ausweisapp 2 vorbehalten. Der Zugriff auf die eID ist EU-weit offen für zertifizierte und zugelassene Lösungen anderer Dienstleister wie etwa Authada, IDnow (vormals Identity), Postident oder Verimi, die auch eigene Apps zum Auslesen des E-Persos über NFC-Smartphones anbieten.
Und was bedeutet Smart-eID?
Online-Ausweisen soll noch einfacher werden: Smart-eID nennt sich die geplante Integration der Online-Ausweisfunktion ins Smartphone, die seit September 2021 sogar Gesetzesrang hat. Smart-eID bedeutet, dass die Ausweisdaten im - falls vorhanden - Sicherheitschip (Secure Element) des Smartphones gespeichert werden.
Das macht es überflüssig, den E-Perso von außen ans Telefon zu halten, das digitale Ausweisen soll also noch schneller gehen. Seit Ende März 2022 läuft in Regie des zuständigen Bundesinnenministeriums ein Pilotprojekt unter Berücksichtigung einer möglichen Wallet-App, in die auch ein digitales Abbild des Führerscheins wandern könnte.
Stand: 08.12.2025
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