Definitionen Was ist der elektronische Aufenthaltstitel?
Als elektronischer Aufenthaltstitel wird der neue europaweit einheitliche Aufenthaltstitel im Checkkartenformat bezeichnet, der seit 2011 in allen EU-Staaten eingeführt wurde. Bürger von Drittstaaten benötigen für den Aufenthalt in der EU einen solchen Aufenthaltstitel, der nun mit biometrischen Daten versehen und fälschungssicher vereinheitlicht wurde.
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Der elektronische Aufenthaltstitel existiert seit September 2011 in allen EU-Mitgliedsstaaten und ist obligatorisch für alle Drittstaatsangehörigen, die sich in der EU länger aufhalten. Er wurde eingeführt, um die Aufenthaltstitel innerhalb der EU zu vereinheitlichen und sicherer zu machen. Er enthält einen zertifizierten Chip, der den Missbrauch deutlich erschwert und die Bindung zwischen Aufenthaltstitel und Person verstärkt.
Er wird auch eAufenthaltstitel genannt und hat das typische Format einer Kreditkarte. Ein elektronischer Aufenthaltstitel wird seither anstelle des Klebeetiketts erteilt und ersetzt die bisherigen Aufenthaltstitel wie auch die Daueraufenthaltskarte und den Papier-Ausweisersatz. Auf dem kontaktlosen Chip sind biometrische Daten wie zum Beispiel zwei Fingerabdrücke und das Ausweisfoto gespeichert, ebenso wie persönliche Daten und gegebenenfalls Auflagen. Dieser Chip kann als Identitätsnachweis verwendet werden.
Identitätsnachweis europaweit einheitlich
Alle älteren Aufenthaltstitel in Form von Reisepass, elektronischer Personalausweis oder Passersatzpapieren bleiben bis maximal 31. August 2021 gültig. Nach Ablauf werden alle diese Dokumente durch elektronische Aufenthaltstitel ersetzt. Ein elektronischer Aufenthaltstitel kann wie der deutsche Personalausweis zur Kommunikation mit Behörden und als Identitätsnachweis verwendet werden. Die Funktion als Online-Ausweis ist allerdings freiwillig und kann ein- oder ausgeschaltet werden.
Eine sechsstellige Nummer auf der Vorderseite kann bei der Online-Identifikation verwendet werden, wenn die geheime PIN-Zahl zweimal falsch eingegeben wurde. Die Rückweite der Karte ist mit dem Logo versehen, das angibt, dass eine Nutzung an Automaten und Kartenlesegeräten möglich ist. Der eAufenthaltstitel wird wie alle Reisepässe oder Personalausweise von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Der neue elektronische Aufenthaltstitel gilt dank seiner vielen Sicherheitsmerkmale als weitgehend fälschungssicher. Daher dauert es auch wie bei einem Reisepass einige Wochen, bis ein elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt werden kann. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher wichtig. Wer einen neuen Pass beantragt, muss auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen, weil die beiden Dokumente miteinander in Verbindung stehen.
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