Landesentwicklung in Thüringen: vorrangig digital Neue Beteiligungsplattform freigeschaltet

Von Nicola Hauptmann Lesedauer: 2 min |

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Die Landesentwicklung selbst mitgestalten? In Thüringen steht jetzt allen Interessierten eine neue Online-Plattform zur Verfügung.

Noch bis 17. März können die Thüringer ihre Stellungnahmen zur Neuordnung der Gemeindeverbünde oder zur Planung von Windanlagen abgeben – bevorzugt über die neue Online-Plattform
Noch bis 17. März können die Thüringer ihre Stellungnahmen zur Neuordnung der Gemeindeverbünde oder zur Planung von Windanlagen abgeben – bevorzugt über die neue Online-Plattform
(© Uwalthie Pic Project – stock.adobe.com)

Im November hat Thüringen den Vorrang für digitale Verfahren im Landesplanungsgesetz festgeschrieben, jetzt wurde die Änderung erstmalig umgesetzt: Für Stellungnahmen zum Landesentwicklungsprogramm hat die Landesregierung eine eigene Online-Plattform eingerichtet. Träger Öffentlicher Belange (TÖB), aber auch interessierte Bürger können über diese Plattform bis zum 17. März die Planungsunterlagen einsehen und ihre Stellungnahme abgeben.

„Demokratie lebt vom Mitmachen“, sagt Thüringens Landesentwicklungsministerin Susanna Karawanskij, „Ich wünsche mir deshalb eine rege Beteiligung durch die Thüringerinnen und Thüringer, von Vereinen, Verbänden sowie den vielen anderen Trägern öffentlicher Belange. Jede Stellungnahme ist wichtig und fließt in das weitere Verfahren ein.“

Planung der Windenergie-Standorte

Die geplanten Änderungen im Landesentwicklungsgesetz betreffen die Einrichtung neuer Grund- und Oberzentren sowie die Planung der Standorte für Windenergie. Nach den Vorgaben des Bundes (Wind-an-Land-Gesetz) sind in Thüringen bis 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Im Landesentwicklungsplan sind diese Windenergieflächen auf die vier Planungsregionen aufgeteilt. Dabei seien die unterschiedlichen geografischen Voraussetzungen berücksichtigt und es werde eine „faire und angemessene Verteilung“ angestrebt.

Für die Gemeinden eröffnen sich zusätzliche Chancen: Ergänzend zur Regionalplanung können sie künftig auch eigene Windenergiegebiete planen – und so eigenständig eine dezentrale Energieversorgung gestalten.

Stellungnahmen zu den Änderungen des Landesentwicklungsgesetzes sind vorzugsweise über die digitale Plattform abzugeben, können aber auch per E-Mail, per Post oder vor Ort eingereicht werden.

Weitere Informationen

Zusätzlich zum Text und den Erläuterungen zum Landesentwicklungsprogramm werden über die Plattform auch alle weiteren Informationen bereitgestellt wie:

  • Umweltbericht
  • Eckpunkte zur Gemeindeneugliederung und das Konzept zum geplanten Oberzentrum Südthüringen
  • Metastudie zu Windenergie-Vorranggebieten sowie
  • Karten zu Raumstruktur, Bauschutzbereichen und (kollisionsgefährdeten) Vogelarten

Mit Hilfe von Zoom-, Mess- und Markierungswerkzeugen lassen sich in einer interaktiven Karte die betreffenden Gebiete auswählen und kennzeichnen.

Für TÖB wird die Nutzung der Entwurfsfunktion empfohlen. Damit können innerhalb einer Behörde mehrere Stellungnahmen an die übergeordnete Stelle zur Freigabe weitergeleitet und zusammengefasst werden. Link zur Beteiligungsplattform

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