Praxis-und Digitalcheck für Landesgesetze zusammenführen Thüringer Digitaloffensive

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Mit mehreren Vorhaben will Thüringen die Digitalisierung voranbringen. Dazu gehören ein Praxis-und Digitalcheck für gesetzliche Regelungen per Low-Code-Plattform (Open Source), eine Thüringen-App und ein freiwilliges digitales Jahr.

Milen Starke, Digitalstaatssekretärin/CIO im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, stellte die Eckpunkte der Digitalstrategie vor.(Bild:  TSK/Andreas Pöcking)
Milen Starke, Digitalstaatssekretärin/CIO im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur, stellte die Eckpunkte der Digitalstrategie vor.
(Bild: TSK/Andreas Pöcking)

In Thüringen hat das neue Digitalkabinett unter Leitung von Digitalminister Steffen Schütz und Digitalstaatssekretärin/CIO Milen Starke in seiner ersten­ Sitzung mehrere Vorhaben beschlossen, um die Digitalisierung im Land voranzubringen.

Praxis- und Digitalcheck für Gesetze

Wie im Januar schon angekündigt, soll ein Praxis- und Digitalcheck für gesetzliche Regelungen entwickelt und eingeführt werden. Thüringen gehe damit über den Ansatz des Bundes oder anderer Länder­ hinaus, da die bisher getrennten Prüfansätze zur Praxiseignung und zur Digitaltauglichkeit in einer Online-Plattform zusammengeführt würden. „Wir sind die ersten, die den gesamten Rechtsetzungsprozess in einer Opensource-Low-Code-Plattform umsetzen.“ Digitalchecks könnten so „von Behörden ohne tiefgreifende IT-Kenntnisse im Gesetzgebungsprozess schnell und einfach durchgeführt werden“, verdeutlichte Digitalminister Schütz.

Thüringen hatte bereits mit der Gründung des GovTech Campus im Mai einen Schwerpunkt gesetzt: Der Erfurter Campus soll Methoden und Werkzeuge entwickeln, um Gesetze und Verwaltungsservices „digitaltauglicher und somit bürokratieärmer zu gestalten“, wie Schütz seinerzeit erläuterte.

In der Sitzung am 12. August wurden auch eine Dienstanweisung zum rechtskonformen und transparenten KI-Einsatz in der Behördenkommunikation­ sowie Verbesserungen der digitalen Angebote beschlossen: Alle Verwaltungsleistungen sollen zeitnah in den Thüringer Zuständigkeitsfinder eingepflegt werden. Zusätzlich werde bereits an einer „Thüringen-App“ gearbeitet, über die ein einheitlicher Zugang zu allen digitalen Verwaltungsleistungen des Freistaats ermöglicht werden soll.

Digitalstaatssekretärin und CIO Milen Starke stellte die Kernpunkte der Digitalstrategie „Smart State“ vor. Dazu gehören zentral definierte, landesweit zu etablierende IT-Standards zu Infrastruktur, Anwendungen, Schnittstellen und Prozessen, aber auch die enge­ Einbindung von Kommunen und Bürgern. „Wir planen Bürgerdialoge und den Ausbau der Behörden-Servicenummer 115 mit einem allzeit erreichbaren Chatbot-Angebot“, so Starke. Digitalkompetenzen in der Verwaltung sollten aufgebaut und Initiativen wie das freiwillige digitale Jahr gefördert werden.

Freiwilliges digitales Jahr

Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur hatte im Juli bekannt gegeben, dass am Umsetzungskonzept für ein freiwilliges digitales Jahr nach dem Vorbild Baden-Württembergs und Hessens gearbeitet werde. Vergleichbar dem freiwilligen sozialen Jahr sollen Schulabsolventinnen und –absolventen digitale Entwicklungen und Projekte in sozialen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen oder Seniorenheimen miterleben und mitgestalten können. Damit würde auch an Erkenntnisse des D21-Digitalindex angeknüpft, der unter anderem ein Defizit bei digitalen Kompetenzen in Thüringen gezeigt habe. Wie eine Sonderauswertung der Digitalagentur Thüringen zeigte, liegen die größten Potenziale zur Steigerung der Digitalität in der Thüringer Bevölkerung in der Grundeinstellung zur Digitalisierung, die Skepsis gegenüber dem digitalen Wandel ist hier stärker ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt.

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