Hamburgs Senat erweitert Informationsfreiheitsgesetz

Redakteur: Gerald Viola

Wer auf sich hält, hat längst ein Informationsfreiheitsgesetz. Nur fünf Bundesländer haben noch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Und Hamburg setzt jetzt mit seinem Transparenzgesetz noch eins drauf. Doch was bezwecken diese Gesetze? Und wodurch zeichnet sich das Hamburger Transparenzgesetz vor anderen aus?

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Hamburg setzt auf Transparenz
Hamburg setzt auf Transparenz
(Foto: Hafen Hamburg/M. Lindner)

Zweifelsfrei ist zunächst einmal nur, dass es kaum einen aktuellen eGovernment-Bereich gibt, der durch die entsprechenden Gesetze nicht berührt würde. So nennt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht unter anderem die Bereiche Open Data, Open Government und den Einsatz von Geodaten.

Was aber sind Informationsfreiheitsgesetze nun eigentlich? Da diese Gesetze erst durch das Internet notwendig geworden sind, sei hier einmal die deutsche Wikipedia zitiert: „Informationsfreiheit, auch Informationszugangsfreiheit, Informationstransparenz, englisch Freedom of Information (FOI) ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der Öffentlichen Verwaltung.“

Durch solche Gesetze können also Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen (Öffentlichkeitsprinzip) oder für Bürger zugänglich zu gestalten (Verwaltungstransparenz) und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren.

Entsprechende Vorschriften bewegen sich also immer im Spannungsfeld von Datenschutz und Informationspflicht oder – wie Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, den auch Schaar in seinem Bericht zitiert, formulierte: „Es gibt keine Demokratie ohne Transparenz und Kontrolle. Aber Demokratie ist mehr als der Anspruch auf Transparenz. Ohne kritische Beobachtung geht es nicht, aber ein auf Dauer gesetztes Misstrauen zerstört nicht nur jede persönliche Beziehung, sondern macht auch die Wahrnehmung öffentlicher Mandate unmöglich.“

Die internationale Bürgerrechtsbewegung Transparency International hält dazu fest: „In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Um in Akten der Öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen zu können, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Nahezu alle westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit Längerem ein voraussetzungsloses Jedermannsrecht auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren gewinnt Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard. Immer mehr setzt sich auch hier die Erkenntnis durch, dass Transparenz der Öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert.“

Zwischen Datenschutz und Informationspflicht

Ein Spannungsfeld also, in dem sich auch die Hamburger Bürger mit ihrem neuen Transparenzgesetz bewegen und das in der Hansestadt vielleicht besonders deutlich wird, da das im Juni beschlossene Gesetz seine Existenz in großen Teilen dem Wirken einer Bürgerinitiative verdankt.

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