Definition Was ist Open Government?

Autor Manfred Klein

Der Begriff Open Government steht für die Öffnung von Regierung und Verwaltung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. Dies soll zu mehr Transparenz, zu mehr Teilhabe, zu einer intensiveren Zusammenarbeit, zu mehr Innovation und zu einer Stärkung gemeinschaftlicher Belange beitragen.

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(Bild: © aga7ta - Fotolia)

Das Bundesinnenministerium definiert Open Government wie folgt: „Modernes Regierungs- und Verwaltungshandeln heißt heutzutage auch offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Das Schlagwort Open Government, das eine neue, transparente und auf Zusammenarbeit ausgelegte Verwaltungskultur einfordert, ist nun auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Die Änderungen, die dieser Ansatz jedoch erfordert, sind weit gefächert. Angefangen vom Informationsfreiheitsgesetz, der freien Nutzung offenen Verwaltungsdaten, dem Wunsch Behördengänge künftig online zu erledigen geht dies bis hin zur Frage, wie auf nationaler und auf EU-Ebene Bürger­beteiligungen künftig aussehen könnten – sei es im Internet oder in "klassischer" Form.“

Immerhin ist mit dem Übergang von GovData in den Regelbetrieb ist die erste Grundlage für die Umsetzung von Open Government geschaffen. Allerdings sind noch weitere technische Hürden zu meistern. Der IT-Planungsrat hat daher das Steuerungsprojekt Open Government ins Leben gerufen. Ziel des Projektes ist die Schaffung einer Referenzarchitektur und eines entsprechenden Anwendungskonzept für ePartizipationssoftware auf dem aktuellen Stand der Entwicklung auszuarbeiten und sie Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Ziel des Projekts ist es, die Öffentliche Verwaltung bei der Durchführung von qualitativ hochwertigen Verfahren der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterstützen.

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