Gilt auch für Bibliotheken, Museen und Archive

EU-Richtlinie schafft Rechtsanspruch auf Open Government Data

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Das sind die Konsequenzen für den Public Sector

Bei vollständiger Umsetzung dürfte mit den vorgeschlagenen EU-Vorschriften – so die EU-Kommission – Folgendes erreicht werden:

>> Schaffung eines konkreten Rechtsanspruchs auf die Weiterverwendung öffentlicher Daten, der in der ursprünglichen Richtlinie von 2003 noch nicht vorgesehen war;

>> Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich auch auf Bibliotheken, Museen und Archive;

>> Festlegung, dass Stellen des Öffentlichen Sektors für die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung der Daten höchstens die Grenzkosten in Rechnung stellen dürfen. In Ausnahmefällen bleibt die Vollkostenerstattung (zuzüglich einer angemessenen Rendite) möglich;

>> Verpflichtung für Stellen des Öffentlichen Sektors zu mehr Transparenz hinsichtlich der Gebührenvorschriften;

>> Förderung der Verfügbarkeit von Daten in offenen und maschinenlesbaren Formaten.

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