Die Öffentliche Verwaltung kann zukünftige Anforderungen an Skalierbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr ohne die Nutzung kommerzieller Cloud-Systeme erfüllen. Gleichzeitig besteht der dringende Bedarf, die digitale Souveränität zu stärken. Dafür reicht es nicht, umfangreichere Anforderungen an die Anbieter digitaler Services zu stellen. Die Verwaltung selbst sollte sich personell und organisatorisch auf selbstbestimmtes und selbstbewusstes Handeln ausrichten.
Offene Standards und Open Source sind Voraussetzung für eine digitale Souveränität
Die digitale Transformation der Gesellschaft führt zu einer zunehmenden Vernetzung aller Lebensbereiche. Durch die Verflechtungen entstehen unweigerlich Abhängigkeiten, mit denen die Verwundbarkeit in puncto IT-Sicherheit und Datenschutz steigt. Um diese Risiken managen zu können, setzte der Staat bisher in den verschiedenen Verwaltungsebenen weitgehend auf Autonomie durch hoheitliche IT-Dienstleister und individuell entwickelte Fachverfahren. Bei der Diskussion über die Nutzung kommerzieller Cloud-Systeme lässt sich aktuell jedoch ein Paradigmenwechsel beobachten. Dadurch gewinnt die Frage der digitalen Souveränität auch für die Öffentliche Verwaltung an Bedeutung.
Um digital souverän zu agieren, ist es nach der Definition des Bitkom erforderlich, dass die Öffentliche Verwaltung „sowohl in zentralen Technologiefeldern und Diensten über eigene Fähigkeiten auf Spitzenniveau [verfügt], als auch selbstbestimmt und selbstbewusst zwischen Alternativen leistungsfähiger und vertrauenswürdiger Partner [entscheidet]“. Für digitale Souveränität braucht es demnach mehr als stetig steigende Anforderungen an die Anbieter digitaler Services. Aber was kann die Verwaltung tun, um Zukunftsfähigkeit zu sichern und wo sollte sie sich dafür ändern?
Der Trend geht in Richtung Cloud
In der digitalen Welt führt kein Weg an der Cloud vorbei. Zahlreiche Technologien und Services kommerzieller Anbieter sind schon heute nur noch Cloud-basiert verfügbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Cloud-Plattformen ermöglichen es Anwenderinnen und Anwendern, einfach auf IT-Ressourcen zurückzugreifen und benötigte Kapazitäten beliebig zu skalieren. Auch die Verwaltung wird in Zukunft die Anforderungen an Skalierbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr ohne die Nutzung kommerzieller Cloud-Systeme erfüllen können.
Die Bundesregierung hat diesen Trend erkannt und den Aufbau einer Multi-Cloud Strategie in der Öffentlichen Verwaltung im aktuellen Koalitionsvertrag verankert. Durch die Nutzung mehrerer Cloud-Lösungen wappnet sich die Verwaltung gegen unerwartete Ausfälle.
Wie vertraute Strukturen in der Verwaltung durch eine neue „Cloud First“-Strategie ersetzt werden können, ist unter Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft ein viel diskutiertes Thema. Verschiedene Handlungsfelder werden etwa im aktuellen Positionspapier des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums aufgezeigt.
Dabei geht es primär um Abhängigkeitsmanagement und nicht um vollständige Abhängigkeitsvermeidung. Dahinter steckt die Einsicht, dass hundertprozentige Autarkie in der digitalen Welt nicht möglich ist. Die IT-Industrie ist global organisiert und Global Player, etwa unter den Cloud-Anbietern, sind oft nicht in der EU angesiedelt.
Angesichts des aktuellen Trends in Richtung Cloud erschöpfen sich bestehende Regelwerke und Kriterienkataloge hauptsächlich in Anforderungen an die Anbieter digitaler Services.
Lösungen aus der Wirtschaft, wie vertragliche Regelungen mit Anbietern digitaler Services oder EU-Verordnungen, wie das ehemalige Datenschutz-Abkommen „Safe Harbor“ sind nicht auf die Öffentliche Verwaltung übertragbar, da hier eine besondere Sensibilität bei der Verarbeitung nicht nur personenbezogener Daten gefordert ist.
Die Verwaltung selbst ist gefragt
Neben der Formulierung von Anforderungen an Technologieanbieter, ist der öffentliche Bereich gut beraten, eigene Maßnahmen zu treffen, um Abhängigkeiten gezielt zu managen und dem Ziel einer digitalen Souveränität näherzukommen. Fünf Handlungsfelder helfen, diesen Prozess anzustoßen.
Auf der nächsten Seite: Die fünf Handlungsfelder.
Stand: 08.12.2025
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