Rheinland-Pfalz Digitale Mittelbewirtschaftung und Anordnung
Über 2.000 Mitarbeiter in weit mehr als 120 Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz arbeiten mit dem Integrierten rheinland-pfälzischen Mittelbewirtschaftungs- und Anordnungssystem (IRM@). Sie verwalten mit IRM@ Haushaltsmittel und erstellen unter anderem Anordnungen für Auszahlungen und Annahmen, aufgrund derer die Landeskassen die Mittel verbuchen oder überweisen können. Die vorherige dezentrale Anwendung machte aus verschiedenen Gründen die Nutzung durch alle Dienststellen nicht möglich.
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Mit einer nahezu automatisierten Migration der alten Access-Applikation auf eine serverbasierende .NET-Architektur mit Browser-Oberfläche wurden nicht nur die Kosten gesenkt, sondern auch neue Nutzenpotenziale für andere Ressorts geschaffen. Erklärtes Ziel: Immer mehr Landesmitarbeiter sollen künftig mit IRM@ arbeiten und ihre Anordnungen elektronisch unterschreiben, damit die Kassen keine Papierbelege mehr bearbeiten müssen.
Komplexe MS-Access-Altanwendung
Seit dem Jahr 2000 ist in Rheinland-Pfalz das IRMA-System (Integriertes Rheinland-Pfälzisches Mittelbewirtschaftungs- und Anordnungssystem) im Einsatz. IRMA bietet alle Funktionen, die benötigt werden, um die Finanzmittel des Landeshaushalts in allen Phasen der Haushaltsführung elektronisch zu bewirtschaften. Dieses System wurde dezentral als Client-Server-Architektur lediglich in großen Dienststellen betrieben und bildete eines der drei elektronischen Verfahren, welche unmittelbar am rheinland-pfälzischen Haushaltskreislauf beteiligt sind. Im Haushaltsaufstellungsverfahren HAV-Web werden die Einzelpläne aufgestellt, um anschließend in das IRMA-System importiert zu werden. In IRMA erfolgten die horizontale und vertikale Verteilung, die Verwaltung, die Verwendung und der Nachweis dieser Mittel. Anordnungen werden auf elektronischem Weg signiert und an das Kassenverfahren geliefert. Die Kassenrückmeldungen werden in das IRMA-System importiert. Schließlich bilden die Kassen-Ist-Werte die Basis für das neue Haushaltsaufstellungsverfahren.
Mithilfe der elektronisch signierten Anordnungen konnte nicht nur die Anordnungsinspektion bei den Kassen teilautomatisiert werden, sondern auch auf den zeitraubenden und kostenintensiven Transport der zahlungsbegründenden Unterlagen zu den Kassen verzichtet werden. Obwohl es so möglich war elektronische Kassenanordnungen zu erzeugen und an das elektronische Kassenverfahren zu übermitteln, zeigte sich aber schnell, dass zwei wesentliche Nachteile bestanden.
Durch die dezentralen Installationen der einzelnen IRMA-Systeme konnte keine flächendeckende Nutzung des IRMA-Systems im Flächenland Rheinland-Pfalz realisiert werden, da der dezentrale Betrieb erst ab einer bestimmten Menge an Zahlfällen wirtschaftlich war und nicht alle Dienststellen über den Anschluss an das rlp-Netz verfügten. Zudem war der Support der dezentralen IRMA-Systeme nur mit gewissen Hindernissen zu erbringen, neue Releases konnten nur zeitaufwendig verteilt werden.
Als Konsequenz mussten die Landeskassen Anordnungen sowohl elektronisch (aus dem IRMA-System), als auch in Papierform bearbeiten.
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