eGovernment aus Hessen Die elektronische Akte erobert den Bundesrat

Autor / Redakteur: Dr. Torsten Guthier, Dr. Holger Hünemohr / Manfred Klein

Ganz im Sinne des Ziels einer Standardisierung zentraler Dienste, ermöglicht es eBundesrat, das zentrale Modul der Anwendung eNORM-HESSEN, sämtliche Bundesratsangelegenheiten des Landes ressortübergreifend elektronisch abzubilden und eine zentral geführte elektronische Bundesratsakte auf Basis des landeseinheitlichen Dokumentenmanagementsystems DOMEA zur Verfügung zu stellen.

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Die Erstellung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen auf Landesebene sowie die Mitwirkung Hessens im Bundesrat bei der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union sind zentrale Geschäftsprozesse der hessischen Landesregierung. eNORM-HESSEN dokumentiert diese Geschäftsprozesse in einer einheitlichen, zentral für alle Ressorts und die Staatskanzlei zur Verfügung stehenden elektronischen Akte. Diese enthält alle relevanten Dokumente sowie die erforderlichen Vorgangsinformationen.

eGesetz und eBundesrat

Grundsätzlich neu ist die Idee, Normsetzungstätigkeiten auf Basis ressortübergreifender Rechtsetzungsakten elektronisch zu dokumentieren, in Hessen nicht. Seit Oktober 2005 wird die auf dem Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem DOMEA basierende Anwendung eGesetz in den Ministerien der Landesregierung verbindlich eingesetzt. eGesetz dokumentiert unter Einbeziehung des Landtages die Normsetzungstätigkeit, also den Erlass von Landesgesetzen und Verordnungen in einem elektronischen Workflow. Dem Nutzer stehen dazu grundsätzlich alle für die Normentstehung maßgeblichen Dokumente sowie die dazugehörigen Metadaten zur Verfügung. Elektronische Dokumente des Landtages, die das Landtagsinformationssystem (STAR) zur Verfügung stellt, werden automatisiert in eGesetz übernommen. Bei der Abstimmung von Normentwürfen erfolgt die Kommunikation zwischen den Ressorts und der Staatskanzlei ausschließlich elektronisch über eGesetz, wodurch Aktualität und Vollständigkeit der eAkte ressortübergreifend sichergestellt sind. eGesetz ist ein zentrales Modul von eNORM-HESSEN.

Während eGesetz allein die Entstehung von Normen auf Landesebene zum Gegenstand hat, steht bei eBundesrat – als erste Ausbaustufe von eNORM-HESSEN – die elektronische Abbildung der Mitwirkung Hessens an der Normsetzung auch auf der Ebene des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union im Vordergrund.

eBundesrat ermöglicht auf Basis des landeseinheitlichen DMS eine ressortübergreifende elektronische Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in allen Bundesratsangelegenheiten. Die Entwicklung der Anwendung eBundesrat, die durch Kabinettsbeschluss am 1. Januar eingeführt wurde, erfolgte in enger Abstimmung mit der Leitung der Abteilung eGovernment und Verwaltungsinformatik im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich Ebner, sowie mit der Gesamtprojektleitung DMS-Land, Dr. Anja Syring.

eBundesrat entwickelt den Ansatz von eGesetz konsequent weiter und bietet folgende Besonderheiten:

  • Existenz nur einer einzigen ressortübergreifenden elektronischen Akte oder eines einzigen Vorgangs im DMS mit zugehörigen Dokumenten und Metadaten zum jeweiligen Normsetzungsverfahren,
  • Übernahme elektronischer Dokumente und Metadaten aus dem Dokumenten-Webserver des Bundesrates,?
  • bernahme elektronischer Dokumente und Metadaten aus dem vom Bundestag administrierten Dokumentations- und Informationssystem für parlamentarische Vorgänge (DIP 21),?N
  • zung eines zentralen Importservices der auf Microsoft BizTalk Server basierenden zentralen Kommunikationsplattform in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD).?

Die Daten in eBundesrat werden ergänzt durch die Daten der elektronischen Gesetzesregistratur des Hessischen Ministeriums der Justiz, die umfassend in eBundesrat migriert wurden, sodass die Anwendung eNORM-HESSEN alle Informationen über die Normsetzung auf EU-, Bundes- und Landesebene zentral für alle Nutzer zur Verfügung stellt.

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