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Gehen Sie nicht über Los! Richten Sie sich sofort ein De-Mail-Konto ein!
Im Gesetz fehlt auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter (etwa ein Stromversorger) noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.
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