Anbieter zum Thema
Geprüft wird nur ein einziges Mal
Zudem ist nach dem Entwurf die Identitätsfeststellung unklar und unsicher. Jeder Nutzer muss sich nach derzeitigem Stand lediglich einmal entsprechend den Anforderungen des Gesetzes anmelden, um die individualisierte eMail-Adresse dauerhaft nutzen zu können.
Nachträgliche Änderungen wie beispielsweise durch Umzug, Heirat, aber auch durch Personalwechsel in Unternehmen haben keinerlei Einfluss auf die Nutzung der einmal gehaltenen Adresse. Dem Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet.
Nächste Seite: Punkt 5 – Persönliche Daten müssen nicht geheim bleiben
(ID:2046487)