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Husch-husch durch die Ferienzeit
Erstaunt äußern sich beide Verbände über das Gesetzgebungsverfahren. So hat der Gesetzgeber den interessierten Kreisen und Verbänden für die Stellungnahme nur drei Wochen Zeit eingeräumt, und das auch noch in der Ferienzeit.
Dies ist umso verwunderlicher, da mit Diensteanbietern der De-Mail-Dienst in den letzten drei Jahren technisch eingehend getestet worden ist.
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