Die Ampelkoalition ist Geschichte, die Vertrauensfrage steht bevor, und viele geplante Gesetzgebungsverfahren befinden sich in der Schwebe. Teil des Koalitionsvertrages war auch die Datenstrategie des Bundes. Wie die Reise weitergehen könnte.
Im Fußball wie in der Verwaltungsdigitalisierung gilt: Die beste Taktik nützt nichts, insofern sie nicht umgesetzt werden kann.
Daten sind sprichwörtlich die Währung der Zukunft. Noch vor wenigen Jahrzehnten lagen die meisten der erzeugten Daten in analoger Form vor. Heutzutage erzeugen sämtliche Smart Devices, vernetzte Kraftfahrzeuge und industrielle Anlagen ein datentechnisches Grundrauschen in Größenordnungen, die vor wenigen Technikgenerationen noch undenkbar schienen. Ganz zu schweigen von den immensen Datenbergen, welche tagtäglich durch die Benutzung von KI-Tools anfallen. Die Vorteile von dauer- und hochverfügbaren Datensätzen liegen dabei eigentlich auf der Hand. In Industrie und Wirtschaft können Entscheidungen auf der Basis einer validen Datengrundlage besser und nachhaltiger getroffen werden. Im Gesundheitswesen sinken die Zahlen der Fehldiagnosen, die generellen Behandlungskosten sinken und die Patientenzufriedenheit steigt linear mit an. Auch der Public Sector könnte ungemein durch die Nutzung der erhobenen Daten profitieren. Schließlich gibt es wohl nirgendwo derart viele Daten wie in den öffentlichen Verwaltungen des Landes.
Rund 80 Prozent der Daten liegen brach
Zur Wahrheit gehören allerdings auch die beiden Faktoren, dass die Daten oftmals nicht systematisch, sondern vielmehr unstrukturiert und unsortiert erhoben werden. Dass – begünstigt durch das föderale System Deutschlands – jedes Bundesland verschiedene Systematiken zur Erfassung, Verwertung und Weitergabe von Datensätzen pflegt, verstärkt dieses Problem zusätzlich. Weiterhin findet die überwiegende Mehrheit der erhobenen Daten nicht oder nur bruchstückhaft Verwendung. Oder, um es in belastbaren Zahlen auszudrücken: Lediglich ein Fünftel aller Daten wird im Nachgang validiert und aufbereitet. Der Rest wird für gewöhnlich nicht verwendet und das verborgene Potential dieser „Datenschätze“ nicht gehoben. Mit der im August 2023 verabschiedeten Datenstrategie wollte die Bundesregierung neue Wege zu einer verantwortungsvollen, effektiven und zukunftsfähigen Datennutzung beschreiten und eine Roadmap für die nächsten Jahre vorgeben. Sie sollte die Innovations-, Transformations- und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Gesellschaft verbessern. Darüber hinaus hieß es in der dazugehörigen Präambel, dass man eine transparente, nachvollziehbare, partizipative und kompetente Nutzung von Daten für notwendig erachte, sodass die Bedeutung von Daten für Bürgerinnen und Bürger deutlich werde.
Die Forderungen der nationalen Datenstrategie
Ein weiterer Punkt der Strategie war es, eine Gesellschaft zu fordern, in der die Bürgerinnen und Bürger einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung wollte damit die Weichen für eine produktive und zukunftsfähige Arbeitswelt stellen und dabei die verantwortungsbewusste Datennutzung durch Beschäftigte und Unternehmen fördern. Man hatte eine digitale und vernetzte Wirtschaft anstreben wollen, die insbesondere zu mehr Nachhaltigkeit beiträgt. Die effektive Nutzung von Daten liefere einen wichtigen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der UN-Agenda 2030 und deren Nachhaltigkeitsziele, hieß es wörtlich im Schlusssatz der Präambel der Datenstrategie.
Nach dem Scheitern der Ampelregierung ist auch die sogenannte Kanzlermehrheit passé. Das bedeutet, dass für sämtliche Entscheidungen, die im Bundestag getroffen werden sollen, Mehrheiten aufwändig gewonnen werden müssen. Insbesondere in puncto Haushaltsplanung stehen viele Fragezeichen im Raum. Neuwahlen seien der einzige Weg, um die Handlungsfähigkeit und Konkurrenzfähigkeit der öffentlichen Verwaltung mittelfristig sicherzustellen, heißt es aus der Reihen der Koalition. Um das erklärte Ziel der nationalen Datenstrategie, dass die verantwortungsvolle und effektive Erzeugung, Erhebung, Nutzung und Verwaltung von Daten in Deutschland zu Selbstverständlichkeiten werden, zu erreichen, benötigt es klarer politischer Maßgaben.
Auf der nächsten Seite: Wie KI im kommenden Jahr der Öffentlichen Verwaltung in die Hände spielen könnte.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.