Daten als Treibstoff der Zukunft Bundesregierung beschließt Open-Data-Gesetz

Autor Manfred Klein

Die Bundesregierung hat den vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des eGovernment-Gesetzes, das sogenannte Open-Data-Gesetz, beschlossen. Das neue Gesetz soll Zugang zu öffentlich finanzierten Daten verbessern.

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Offene Daten für neue Geschäftsmodelle
Offene Daten für neue Geschäftsmodelle
(Bild: © Pixelot – Fotolia.com)

Mit der unentgeltlichen Bereitstellung offener Daten durch Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung will die Bundesregierung damit eine Forderung aus der Digitalen Agenda der Bundesregierung umsetzen und die Rahmenbedingungen für einen effektiven sowie dauerhaften Zugang zu öffentlich finanzierten Daten zu verbessern.

„In Zeiten der Digitalisierung sind offene Daten eine sehr wertvolle Ressource. Transparenz und Offenheit im digitalen Bereich ermöglichen den Bürgern mehr Teilhabe und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit der Zivilgesellschaft. Die Daten werden in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar ohne Zugangsbeschränkung bereitgestellt und können von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden – soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen“, erklärt Bundesinnenminister de Maizière.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière unterstreicht Bedeutung von Open Data
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière unterstreicht Bedeutung von Open Data
(Bild: © Henning Schacht – BMI)

„Zwar stellt die Verwaltung bereits heute eine Vielzahl von Daten bereit, mit dem Gesetzentwurf wird die Veröffentlichung nun aber zum Regelfall. Damit sollen der Wirtschaft neue Geschäftsmodelle eröffnet werden. Wir wollen Impulse geben und Innovationen bieten. Davon profitieren dann vor allem auch die Bürger, wenn beispielsweise mit Verkehrs-, Wetter- oder Geodaten Apps oder Internetangebote geschaffen werden, die im täglichen Leben oder im Umgang mit der Verwaltung für Erleichterungen sorgen“, so de Maizière weiter.

Es ist das Ziel der Bundesregierung, Daten von Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung für die Bürger zugänglich zu machen. Um dem Anspruch auf eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden, orientiert sich die Regelung dabei an international anerkannten Open-Data-Prinzipien, wie der Internationalen Open-Data-Charta. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass der Schutz personenbezogener Daten sowie Sicherheitsbelange berücksichtigt werden.

Das Gesetz soll auch verhindern, dass in Deutschland, die Chancen offener Daten nicht genutzt werden können. Dazu heißt im Gesetz: „Gegenwärtig besteht die Gefahr, dass Deutschland aus den Chancen, die die Bereitstellung von elektronischen Daten der Behörden als offene Daten bietet, keinen Nutzen zieht.“

Zwar habe die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 eine Initiative gestartet, um dem Prinzip der offenen Daten zum Durchbruch zu verhelfen, doch sollte der gewünschte Kulturwandel in der Verwaltung durch eine gesetzliche Regelung begleitet werden, heißt es weiter.

Und: „Will Deutschland die Vorteile offener Daten in vollem Umfang nutzen können, muss dieser Prozess durch gesetzliche Regelungen vorangetrieben werden.“

Der Gesetzestext findet sich hier zum Download.

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