Die Bundesregierung hat über die Höhe der im Haushaltsentwurf 2023 für die Digitalisierung der Verwaltung und Verwaltungsdienstleistungen vorgesehenen Mittel Auskunft erteilt. Auch zum Thema OZG 2.0 bezieht die Regierung Stellung.
Der Bund fördert die Modernisierung der deutschen Verwaltung
Demnach sind zum jetzigen Stand für den gesamten Bereich der Digitalisierung der Verwaltung und von Verwaltungsdienstleistungen inklusive der weiteren Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Haushaltsentwurf 2023 Mittel in Höhe von rund 382 Millionen Euro eingeplant.
Anlass war eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion rund um das Thema OZG und OZG 2.0. Wie die Bundesregierung betont, fänden derzeit vorbereitende Gespräche für rechtliche Änderungen am OZG statt, es handle sich allerdings nicht um ein Nachfolgegesetz, sondern um ein Artikelgesetz mit Änderungen am OZG sowie weiteren Gesetzen. „Im Gesetzgebungsverfahren werden die nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zu beteiligenden und zu unterrichtenden Stellen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben“, versichert die Regierung in diesem Zusammenhang.
Da der Begriff „Nachfolgegesetz“ in der Frage nahelegt, dass das OZG dabei in Gänze abgelöst wird, wird darauf hingewiesen, dass gegenwärtig ein Artikelgesetz mit Änderungen am OZG sowie weiteren Gesetzen vorgesehen ist
aus der Antwort der Bundesregierung
Externe Hilfe von IT-Dienstleistern für die Ausarbeitung oder Umsetzung des OZG 2.0 wird die Bundesregierung übrigens nicht in Anspruch nehmen, laut Regierung seien jedenfalls keine externen Beratungsleistungen geplant.
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Stand vom 30.10.2020
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