Definition Was ist eGovernment?
Der Name klingt nicht wirklich nach verschlafenen deutschen Behörden. Doch das eGovernment bringt genau diese näher an den Bürger. Mit moderner, elektronischer Kommunikation sollen Amt und Mensch schneller und besser zueinanderfinden.
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eGovernment steht als Abkürzung für Electronic Government. Gemeint ist damit der verstärkte Einsatz von modernen IT-Techniken und elektronischen Medien für Regierungs- und Verwaltungsprozesse. Ämter oder Behörden kommunizieren untereinander oder mit den Bürgern auf elektronischem Wege. Beispiele für eGovernment sind die Online-Steuerklärung oder die Möglichkeit, die Zulassung eines Kfz online zu erledigen. Auch Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge laufen mittlerweile auf elektronischem Wege. Die digitale Agenda der Bundesregierung und auf europäischer Ebene der European eGovernment Action Plan bilden die Ausgangsposition für die Einführung des E-Government.
Neue eGovernment-Gesetze ermöglichen das eGovernment
Rechtliche Grundlage für den Vormarsch des eGovernment sind verschiedene eGovernment-Gesetze. So wie das im Jahr 2013 verabschiedete eGovernment-Gesetz. Es sieht unter anderem Erleichterungen beim elektronischen Bezahlen und bei elektronischen Nachweisen vor und regelt die elektronische Aktenführung.
Einer der Ausgangspunkte für die eGovernment-Gesetze waren unter anderem Ergebnisse einer Abfrage des IT-Planungsrates. Dieses Steuergremium von Bund und Ländern koordiniert die Zusammenarbeit im IT-Bereich und steuert IT-Projekte. Im IT-Planungsrat sitzen Beauftrage der Bundesregierung und der Länder für die IT.
Eine weitere wichtige rechtliche Basis für das eGovernment und eine weitere wichtige Säule der eGovernment-Gesetze bildet das Signaturgesetz von 2001. Dieses Gesetz schafft die Rahmenbedingungen für die Verwendung elektronischer Signaturen. Mit ihrer Verwendung soll eine hohe Rechtssicherheit bei den verschiedenen eGovernment-Prozessen erreicht werden.
115 – mit einer Nummer immer die richtige Behörde erreichen
Ein weiteres wichtiges Projekt im Rahmen des e-Government ist die Einführung einer einheitlichen Behördenrufnummer unter dem Projektnamen D115. Mit der 115 erreichen Bürger telefonisch die öffentliche Verwaltung. Mit einem Anruf bei der zentralen Nummer sollen - so das Ziel - 65 Prozent der Anliegen gleich beim ersten Mal geklärt werden.
Passende Dienstleistungen nach dem Lebenslagenmodell
Das eGovernment soll die Verwaltung moderner und dienstleistungsorientierter machen. Prozesse werden aus Sicht des Bürgers gesehen. Nach dem so genannten Lebenslagenmodell wird dem Bürgern ein auf seine aktuelle Lebenslage angepasstes Angebot an Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung geboten.
Sogar Vergabeverfahren laufen elektronisch ab
Auch wenn eine komplett automatisierte Verwaltung nicht wünschenswert und auch nicht geplant ist, so laufen doch immer mehr Prozesse automatisiert ab. Eine weitere Hürde dafür wurde im April 2016 aus dem Weg geschafft: Das Vergaberecht wurde reformiert. Ausschreibungen werden nach der Verabschiedung des Gesetzes jetzt von der Bekanntmachung über die Vergabeunterlagen bis zur Abgabe und der Prüfung elektronisch unterstützt.
Europaweite Regelungen für die elektronische Identifizierung
Seit dem Sommer 2016 kommt die Entwicklung des E-Government auch auf europäischer Ebene deutlich voran. Die eGovernment-Gesetze erreichen die EU-Ebene! Mit der Verabschiedung der eIDAS-Verordnung gibt es nun verbindliche Regelungen in den Fragen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste", die europaweit gelten. Dies schafft einheitliche Rahmenbedingungen wenn es um die grenzüberschreitende Nutzung von elektronischen Identifizierungsmitteln und Vertrauensdiensten geht.
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