Das Schlagwort von der automatisierten Verwaltung und Justiz macht derzeit im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) und eGovernment die Runde. Gemeint ist damit das Erteilen eines Verwaltungsbescheids beziehungsweise die Abwicklung eines Verwaltungsprozesses ohne jede menschliche Einwirkung.
Wie verändert die automatisierte Verwaltung das Selbstverständnis der Behörden?
Natürlich haben Verwaltungen auch bislang Prozesse – wo dies möglich war – zumindest in Teilen automatisiert. Beispiele dafür gibt es viele, wie etwa das KONSENS-Verfahren der Steuerbehörden. Gemeint ist mit dem Schlagwort aber eigentlich etwas anderes, nämlich der vollständige Verzicht auf das Eingreifen der Verwaltung beziehungsweise – wenn kein Ermessenspielraum vorhanden ist – auch auf das eines Beamten oder Verwaltungsangestellten.
Prof. Dr. Hermann Hill von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat das einmal in einem Beitrag für eGovernment Computing am Beispiel von Smart-City-Konzepten so erklärt: „Die zunehmende Flut von Daten stellt Verwaltungen vor weitere Herausforderungen. Sie wird durch Smart-City-Konzepte mit vernetzten Sensoren noch weiter zunehmen. Die Analyse dieser Daten lässt sich längst nicht mehr in klassischen Verwaltungsverfahren bewältigen, autonome Systeme und Algorithmen übernehmen diese Aufgabe.“
Und weiter: „Diese ‚neuen Kollegen‘ handeln indessen nach anderen Rationalitäten und Maßstäben als demokratisch legitimierte und rechtsstaatlich gebundene Verwaltungsbedienstete. Sie belassen es auch nicht bei der Datenauswertung, sondern verknüpfen diese mit Verhaltensnormierungen und faktischen Regelsetzungen. Mathematische Modelle können aber weder situatives Gestalten und Verwaltungskunst noch Bürgerverhalten in lebendigen Gemeinschaften ersetzen.“
Die Diskussion darüber, inwieweit eine so verstandene automatisierte Verwaltung das Selbstverständnis der Verwaltung verändern wird, ist in vollem Gange.
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Stand vom 30.10.2020
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