Definition Was ist das Signaturgesetz?
Um im Internet eine Rechtssicherheit zu schaffen, haben die Bundesrepublik Deutschland und die EU eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen beschlossen, welche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und Siegel legen.
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Wie in der realen Welt Rechtssicherheit in Verträgen herzustellen ist, ist vergleichbar etabliert: Dokumente erhalten ein Siegel oder eine Unterschrift und gelten damit als anerkannt. Anders sieht dies jedoch im Internet aus, händische Unterschriften sind hier schließlich nicht möglich.
Speziell zu diesem Zwecke wurden im Signaturgesetz (kurz SigG) die Grundpfeiler für die Einführung einer elektronischen Signatur geschaffen.
Das Signaturgesetz im Überblick
Das derzeit aktuelle Signaturgesetz in Deutschland stammt aus dem Jahre 2001 und ist eine Neufassung des 1997 eingeführten Signaturgesetzes. Das Gesetz hat seinen Wirkungsbereich in der Bundesrepublik und im Einsatz ist die elektronische Signatur derzeit vor allem im eCommerce- und Bankingsektor, sowie der öffentlichen Verwaltung. Die elektronische Signatur wird hierbei von Zertifizierungsdienstanbietern angeboten, welche Endkunden die Möglichkeit geben, ihre Identität zu bestätigen.
Das Signaturgesetz regelt unter Anderem, welche Bedingungen diese Anbieter (ZDAs) einhalten müssen und wie die Prüfung und Bestätigung der Identität festgelegt wird.
Identifizierung europaweit
Elektronische Signaturen und Identifikationen gelten werden jedoch nicht nur durch die deutsche, sondern auch durch die europäische Rechtssprechung geregelt. In Europa gilt etwa die verbindliche eIDAS-Verordnung, hierbei geht es um grenzüberschreitende Mittel zur Identifizierung und für Vertrauensdienste.
Die eIDAS-Verordnung geht dabei in Teilen noch über das deutsche Signaturgesetz hinaus und ergänzt dieses etwa um elektronische Siegel.
Elektronische Siegel und Feinheiten zur elektronischen Signatur
Die elektronische Signatur gilt im digitalen Raum als Willenserklärung, beispielsweise die Zustimmung zu einem Vertrag. Dies ist vor allem für natürliche Personen relevant. Das elektronische Siegel hingegen erweitert das Prinzip, auf technisch ähnliche Weise, auf juristische Personen. So können etwa Urkunden, Kontoauszüge und amtliche Dokumente mit einem Siegel versehen werden, um die Authentizität der ausstellenden Institution zu bestätigen.
Technik und Verwaltung im Signaturgesetz
Elektronische Unterschriften und Siegel sind technisch vergleichbar mit den Zertifikaten von Websites und übermitteln einen bestimmten, überprüfbaren und eindeutigen Inhalt. So muss der Inhaber des Signaturschlüssels (also die unterzeichnende Person) unverwechselbar sein, Name, Land, Seriennummer und die Kennzeichnung des Zertifikats werden ebenso übermittelt.
Dennoch dürfen Bürger/Innen beim Einsatz einer elektronischen Signatur ein Synonym verwenden und sind nicht an ihren rechtlichen Namen gebunden. Eine elektronische Signatur lässt sich in Deutschland etwa über den neuen Personalausweis erstellen. Diese Funktion muss jedoch gegen Gebühr aktiviert werden.
Technisch wird die Signatur mittels spezieller Software in kryptographischer Form an das unterzeichnete Dokument vom Absender angehängt. Der Empfänger prüft mit einer spezifischen Software die verschlüsselte Signatur auf ihre Authentizität.
Die Zertifizierungsdienstanbieter, welche die Technik bereitstellen, müssen dabei gewisse Anforderungen erfüllen. So müssen sie etwa in der Lage sein, die Nutzer der elektronischen Signaturen zu identifizieren, Zertifikate müssen nachprüfbar gelagert werden und der Datenschutz muss gewährleistet werden.
Hier bitte unterschreiben
Die elektronische Signatur ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Sicherheit. Hierbei wird sichergestellt, dass Internetuser mit Verträgen und offiziellen Dokumenten so rechtssicher umgehen können, wie außerhalb der digitalen Welt. Aufgrund der Verordnungen im deutschen Signaturgesetz und der europäischen eIDAS-Verordnung sind die Grundsteine für die elektronische Verbindlichkeit bereits heute gelegt.
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