Verwaltungsleistungen Nachnutzung? Ja, aber …
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Die Nachnutzung von Softwarelösungen und Fachanwendungen senkt Kosten und spart Entwicklungskapazitäten. Warum also wird nicht viel stärker nachgenutzt?
„Einer für alle und alle für einen“ – das Motto der drei Musketiere steht sinnbildlich für den Gedanken, Software nur ein Mal zu entwickeln und dann der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Das Einer-für-alle-Prinzip, kurz „EfA“, soll die Umsetzung der Verwaltungsleistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) beschleunigen, indem Bundesländer und Kommunen die bereits entwickelten Lösungen nachnutzen. Gerade im Hinblick auf die mangelnden finanziellen und auch personellen Ressourcen eine Win-win-Situation.
Nachnutzung und Beschaffung
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