Definitionen Was ist bzw. was tut das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)?

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schützt Verbraucher auch im Internet und arbeitet an einer umfassenden Digitalagenda.

Verbraucherschutz gilt auch im Internet
Verbraucherschutz gilt auch im Internet
(© aga7ta - stock.adobe.com)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, kurz BVL, bringt man zunächst einmal nicht mit den Themen eGovernment und Verwaltungsdigitalisierung in Zusammenhang. Allerdings täuscht dieser Eindruck, den das BVL legt nicht nur die Grenzwerte für Schadstoffe (auch in Elektronikartikeln) fest, sondern entwickelt auch unter dem Motto „Sichere Lebensmittel per Mausklick?“ Strategien zur Kontrolle des Internet-basierten Handels. Dabei beschränkt sich diese Überwachung nicht nur auf Lebensmittel, sondern gilt auch für alle „verbrauchernahen Non-Food-Produkte“, wie es auf der Webseite des BVL heißt.

Darüber hinaus verfolgt das BVL eine umfassende digitale Strategie. So sieht der derzeitige Präsident des Bundesamtes, Friedel Cramer, die fortschreitende Digitalisierung als Herausforderung und Chance zugleich. Cramer erklärte erst Anfang November 2022 sein Bundesamt werde sich diesem Zukunftsthema mit einer eigenen digitalen Agenda stellen. Weiter erklärte Cramer: „Die Datenstrategie der Bundesregierung vom Januar 2021 umfasst 234 Maßnahmen in vier Handlungsfeldern. Ihre Umsetzung birgt große Herausforderungen vor allem in Bezug auf die Finanzierung, die Datensicherheit, die Datenhoheit und den Datenschutz. Gleichzeitig, und das haben wir gerade in der Covid-Pandemie erfahren, schafft die Digitalisierung aber auch enorme Chancen, die es zu nutzen gilt. Das BVL verfolgt eine den eigenen Aufgaben angepasste digitale Agenda, um die vielfältigen Chancen der Digitalisierung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit zu nutzen.“

Folgende Handlungsfelder hat das BVL in diesem Zusammenhang für sich definiert:

  • die behördliche Koordinierung und Kooperation beim Datenmanagement,
  • die Digitalisierung der BVL-Verwaltungs- und Fachanwendungen, einschließlich der Antragsverfahren, sowie im Laborbereich,
  • die Bereitstellung digitalisierter Informationen für die Öffentlichkeit und
  • die ständige Überprüfung des Schutzbedarfes der Daten des BVL.

Die enge Zusammenarbeit mit den Ländern ist dem BVL-Verantwortlichen dabei sehr wichtig. Das BVL arbeitet deshalb aktiv an verschiedenen Bund-Länder-Entwicklungen im Datenmanagement mit. Dazu gehört auch die Einführung einer zentralen IT-Architektur im gesundheitlichen Verbraucherschutz (ZITA gV). Gemeinsames Ziel ist es, perspektivisch alle in Deutschland auf dem Gebiet des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erhobenen Daten zentral auf einer Plattform zu bündeln.

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