Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern aus Drittstaaten. Es dient damit der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. EU-Bürger haben das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.
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