Definition Was ist das Datenschutzcockpit?
Anbieter zum Thema
Die Digitalisierung ermöglicht einerseits bürgerfreundliche Verwaltungsprozesse, schafft andererseits aber auch neue Herausforderungen. Im neu entwickelten "Datenschutzcockpit" haben Bürger jederzeit Zugriff auf ihre Datenübermittlungen.

Das im April 2021 verkündete Registermodernisierungsgesetz RegMoG bildet die rechtliche Basis für das Datenschutzcockpit. Das Gesetz führt 51 Register (elektronisch geführte Datenbestände) auf, in denen eine bürgerfreundliche, zugangsorientierte Speicherung und Identifikation per Steuer-Identifikationsnummer möglich sein soll – unter anderem das Melderegister und das Personenstandsregister. Im Datenschutzcockpit – das somit eng mit dem Registermodernisierungsgesetz verknüpft ist – können Bürger alle relevanten Vorgänge, die Ihre eigenen Datenübermittlungen an die öffentliche Verwaltung betreffen, unkompliziert einsehen. Dazu müssen lediglich zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- a) das Vorhandensein einer Steuer-Identifikationsnummer,
- b) es muss eine Registrierung in der Behörde, die das Datenschutzcockpit betreibt, erfolgen.
Freie Hansestadt Bremen hat die Projektleitung inne
Federführend in der Einführung des vom Bund initiierten Datenschutzcockpits ist die Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen. Hier werden die Details des Projekts „Datenschutzcockpit“ ausgearbeitet und letztlich umgesetzt. Grundsätzlich soll das Datenschutzcockpit – so der Wunsch der Entwickler – eine Brücke zwischen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Registermodernisierung schlagen.
Welche Informationen können sich Bürger im Datenschutzcockpit anzeigen lassen?
Das Datenschutzcockpit bringt für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Vorteile mit sich. So müssen etwa persönliche Daten, die bei einer bestimmten Behörde im Rahmen eines Verwaltungsvorgangs angegeben wurden, bei einer zweiten Behörde – anders als bisher – nicht erneut angegeben werden. Zudem müssen bestimmte Nachweise wie zum Beispiel die Geburtsurkunde oder die Meldebescheinigung – ebenfalls anders als bisher – nur ein einziges Mal beigefügt werden. Man spricht in diesem Fall vom „Once-Only-Prinzip“ („Alles-nur-einmal-Prinzip“). Generell lassen sich im Datenschutzcockpit folgende Informationen sofort und ohne großen Aufwand einsehen: die Bezeichnung und der Name der Behörde, die Art und der Umfang der Leistung, eine nähere Definition der betreffenden Leistung sowie der Grund für die Leistung bzw. den Verwaltungsvorgang.
Ziel: Mehr Vertrauen in den digitalen Staat
Vertrauen durch Offenheit und Transparenz – dieser Gedanke steht hinter dem Datenschutzcockpit. Bürgerinnen und Bürger behalten auf diesem Weg jederzeit die Kontrolle über ihre Daten und müssen nicht mehr befürchten, dass diese ohne den eigenen Willen von einer öffentlichen Stelle gespeichert oder verarbeitet werden.
Beispiel aus der Praxis: ELFE – Einfach Leistungen für Eltern
Beispielhaft für die Umsetzung des Datenschutzcockpits ist das in Bremen realisierte Elternprojekt „ELFE – Einfach Leistungen für Eltern“. Hierbei müssen alle relevanten Daten (Geburtsurkunde, Kindergeldbeantragung, Elterngeldbeantragung) nur ein einziges Mal für diverse Leistungen angegeben werden.
(ID:49781225)