Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn wegen einer möglichen Behinderung von Mobilitätsplattformen abgemahnt. Man sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellten, teilte die Behörde mit.
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