Software-Entwicklung Staatswirtschaft oder Privatwirtschaft?
In Deutschland besteht ein ordnungspolitischer Grundkonsens, weite Teile der sogenannten Daseinsvorsorge – wie Rundfunk, Telekommunikation oder die Energieversorgung – in private Hände zu legen und auch dort zu belassen. Ausdrückliche Regelungen über die Grenzen der erwerbswirtschaftlichen Betätigung der Öffentlichen Hand finden sich etwa in den Gemeindeordnungen: Demnach ist die erwerbswirtschaftliche Betätigung der Kommune nur zulässig, wenn der beabsichtigte Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch ein anderes (ein privatwirtschaftliches Unternehmen) erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
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Weit über den Bereich der konkret betroffenen kommunalen Behörden und Verwaltungen hinaus wird dadurch eine grundlegende ordnungspolitische Wertung unserer Rechtsordnung deutlich: Die Verwaltung soll verwalten und ihre Aufgaben mit Steuermitteln erfüllen. Eine weitere erwerbswirtschaftliche Betätigung muss aber die Ausnahme von der Regel bleiben.
Ordnungspolitischer Rahmen
Diese grundlegende ordnungspolitische Vermutung zugunsten der Privatwirtschaft gilt aber nur noch eingeschränkt für die informations- und telekommunikationstechnischen Dienstleistungen (ITK-Dienstleistungen), denn diese Aufgaben werden immer häufiger in Form von Eigenrealisierungen durch Behörden, Einrichtungen oder Abteilungen innerhalb der Öffentlichen Verwaltung erbracht. Mehr noch: Die Öffentliche Hand geht verstärkt dazu über, IT-Integrations-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen – auch im Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen Lösungen – anzubieten.
Eigenentwicklungen sind unwirtschaftlich
Bund, Länder und selbst Kommunen oder kommunale Einrichtungen sowie Zweckverbände entwickeln eigene Softwareprodukte, etwa zum Content Management oder zum Dokumentenmanagement. Private Anbieter kommen daher hier nicht mehr zum Zug, obwohl sie vergleichbare Lösungen und Produkte anbieten.
Sind spezifische Lösung für Behörden erforderlich?
Zugunsten der öffentlichen Eigenentwicklungen wird zumeist ins Feld geführt, dass die speziellen öffentlichen und hoheitlichen Aufgabenstellungen zum einen spezifische Lösungen erfordern und aufgrund der besonderen Sicherheitsanforderungen nur behördeneigene Lösungen in Betracht kommen könnten.
Für einige bestimmte, eng umgrenzte Aufgabenstellungen, die tatsächlich hochsensible vertrauliche Informationen betreffen, ist diese Argumentation nachvollziehbar; der bei weitem größere Teil der Eigenentwicklungen entspricht diesen Anforderungen aber nicht. Vielmehr erstellen und vertreiben Öffentliche Einrichtungen Softwarelösungen, die den rein privatwirtschaftlichen Lösungen in funktionaler Hinsicht entsprechen.
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