Der neue Personalausweis auf dem Prüfstand Schlüssel zum medienbruchfreien eGovernment des 21. Jahrhunderts

Autor / Redakteur: Benedikt Habbel, BearingPoint GmbH / Manfred Klein

Seit etwas über einem Jahr kann in Deutschland der neue Personalausweis beantragt werden. Inzwischen sind deutlich über 8 Millionen neuer Ausweise an die Bürger ausgegeben worden. Die dadurch immer breiter verfügbare Online-Identitätsfunktion des Ausweises wird damit zum Schlüssel für die nächste Generation kommunaler eGovernment-Dienste.

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Denn dieser „Schlüssel“ schafft die Voraussetzung dafür, unterschiedliche Verfahren im eGovernment und im eBusiness sicher abzuwickeln.

In den kommenden Jahren stehen die Kommunen wegen ihrer zumeist angespannten Haushaltslagen und wegen des demografischen Wandels verstärkt vor der Aufgabe der Verwaltungsmodernisierung. Eine Vielzahl von Aufgaben muss künftig mit einem verringerten Personalaufwand durchgeführt werden.

Hier können die Kommunen vom Einsatz der Online-Ausweisfunktion profitieren, da eine Vielzahl der standardisierten Verwaltungsaufgaben jederzeit online mit hoher Datenqualität erfolgen könnte. Banken und Versicherungen haben es unter dem Schlagwort Customer Self Service bereits erfolgreich vorgemacht. Der neue Personalausweis ist hier der Schlüssel zum medienbruchfreien eGovernment des 21. Jahrhunderts.

Der Ausweis ist ein technologisches Hightech-Produkt Made in Germany, welches den Inhaber künftig im Bereich der digitalen Prozesse unterstützen wird. Der Inhaber sieht beim Einsatz des Ausweises, welche Dienstleistungen (z. B. Rentenauskunft oder Konten-Registrierung) welche Datenfelder für ihre digitale Prozessabwicklung benötigen. Darüber hinaus bietet der neue Personalausweis eine bisher in diesem Umfang nicht verfügbare, verlässliche Identifikation im Internet.

Nicht ohne Grund hat die Bundesregierung in ihrer IKT-Strategie festgestellt: „Sichere Identitäten sind der Schlüssel für vertrauenswürdige und verlässliche Aktivitäten in der digitalen Welt. Die Identität von Personen und Objekten wird in Zukunft noch stärker als heute als Schlüssel für die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Angebote in geschlossenen und öffentlichen Netzen dienen.

Öffentliche Stellen (Bund, Länder und Kommunen), aber auch private Stellen werden staatliche Infrastrukturelemente wie den elektronischen Identitätsnachweis als eine Identifizierungsmöglichkeit anbieten.“

Diesem Erfordernis hat der Staat Rechnung getragen und den neuen elektronischen Personalausweis eingeführt, der den Inhaber beim sicheren Identifizieren im Internet unterstützen kann. Beim Einsatz des Personalausweises erfolgt auch erstmals eine verlässliche Identifizierung des Diensteanbieters (etwa von Webshop-Anbietern), weswegen dieser zur Abfrage der Personalausweisdaten ein staatliches Berechtigungszertifikat benötigt.

Diese Zertifikate müssen bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) beantragt werden. Hier erfolgt eine Prüfung, ob und welche Daten für diesen Geschäftsprozess überhaupt erforderlich sind. Dies ist zu begrüßen, da es zur Vertrauensförderung in Onlineprozessen beiträgt.

Allerdings gibt es zur Aktivierungsquote der Online-Ausweisfunktion derzeit wegen der föderalen Aufstellung der Meldebehörden noch keine zentralen Aussagen. Vereinzelt wird von einer Aktivierungsquote von lediglich 30 Prozent gesprochen. In der Regel zeigen sich aber durchweg höhere Aktivierungsquoten in den Personalausweisbehörden.

Hier sind auch die Mitarbeiter in den Personalausweisbehörden gefordert. Nicht nur ist eine spätere Aktivierung der Online-Funktion für den Bürger mit Mehrkosten von 6 Euro verbunden, auch für die Passbehörde bedeuten später aktivierte Ausweisfunktionen einen erheblichen Mehrarbeitsaufwand, der sich durch eine entsprechende Information des Bürgers bei der Erstausgabe vermeiden lässt.

Aber nicht nur die Personalausweisbehörden sind gefragt, sich verstärkt um die Information der Bevölkerung zu kümmern. Auch für Behörden mit ihren verschiedenen Bürgerdiensten bietet der neue Ausweis vielfältige Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt.

Die Online-Welt kennt keine Öffnungszeiten und ist permanent verfügbar. Das Rathaus mit festen Öffnungszeiten ist im 21. Jahrhundert keine zeitgemäße Erscheinung mehr. Die Bürger möchten ihre Behördengänge jederzeit erledigen können.

Die Nutzung des neuen Personalausweises schafft hier die Chance einer Win-win-Situation für Bürger und Behörde. Die Verwaltung kann sich als innovative und zukunftsorientierte Verwaltung präsentieren sowie erhebliche interne und externe Kostenreduktionen erzielen. Der Bürger kann die Dienstleistung zu jeder Zeit in Anspruch nehmen.

Was ist zu tun?

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