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Zur Information aller Beteiligten bieten sich sowohl auf Kommunal- wie auf Landesebene eGovernment-Konferenzen zum neuen Personalausweis an. Die verantwortlichen Dezernate sowie Verfahrensentwickler könnten die künftigen Einsatzszenarien organisieren, wobei zeitgleich der interessierte Bürger über Web 2.0 Vorschläge zum Einsatz des Ausweises einreichen kann.
Es sind Einsatzszenarien wünschenswert, bei denen die Bürger neben der Erledigung der Verwaltungsdienstleitungen einen möglichst weiteren positiven Zusatznutzen haben. Das Abfragen des Punktestandes beim Kraftfahrtbundesamt oder eine Rentenauskunft sind hier erste Schlüsselanwendungen. Es sind aber weitere Applikationen erforderlich, welche den Bürger und den Nutzen des Ausweises jeweils in den Mittelpunkt stellen.
Folgende Einsatzmöglichkeiten sind hier denkbar:
- Registerauskünfte
Mithilfe der Online-Ausweisfunktion können sich Bürger eigenständig gemäß Berechtigung Daten der Verwaltung elektronisch erschließen. Der neue Personalausweis unterstützt hier auch die Planungen zu einer besseren Nutzung staatlicher Datenbestände, die gerade im Rahmen der Open-Government-Diskussion verstärkt gefordert wird.
- Antrags- und Meldeverfahren
Der neue Personalausweis ermöglicht die Online-Authentifikation von zahlreichen Antragsverfahren und bietet darüber hinaus eine allgemein und einfach verfügbare Infrastruktur für wirklich medienbruchfreie eGovernment-Transaktionsdienstleistungen.
Zu den potenziellen Antragsverfahren gehören auch der BAföG-Antrag und die Immatrikulation an den Hochschulen. Gerade der Bereich der Hochschulen sollte verstärkt in den Fokus der Einsatzmöglichkeiten gerückt werden.
Die künftigen Studenten werden bereits im Besitz eines neuen Personalausweises sein. Daher bieten sich hier entsprechende Einsatzmöglichkeiten (Immatrikulationsverfahren oder die Registrierung bei der Stiftung für Hochschulzulassung) besonders an.
Der Ausweis könnte auch bei der Online-Einsicht von Klausurergebnissen verwendet werden – auch hier ist ja eine persönliche Identifikation des Studenten nötig.
Alle Anwendungsszenarien bleiben jedoch jeweils kritisch unter Kosten- und Nutzenüberlegungen zu diskutieren. Denn der Personalausweis wird sicher nicht den Studentenausweis ersetzen, wenn in der Mensa die beim neuen Personalausweis notwendige PIN-Eingabe die Schlange bei der Essensausgabe vergrößert.
Zur Überprüfung der Kosten- und Nutzenpotenziale stehen im Kompetenzzentrum Neuer Personalausweis die erforderlichen Vorlagen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und die Bewertung der unterschiedlichen Geschäftsprozesse mit der Online-Ausweisfunktion bereit.
- ePartizipation
Seit einiger Zeit ist eine Zunahme im Bereich der direkten Demokratie zu beobachten. Beleg sind die zahlreichen Bürgerentscheide etwa zur Schulreform in Hamburg oder jüngst in Stuttgart in Sachen S 21. Dies ist in Anbetracht der ansonsten zumeist niedrigen Wahlbeteiligungen zu begrüßen.
Solche Bürgerentscheide sind allerdings mit hohen Kosten für die Verwaltung verbunden. Die zugehörigen Unterschriftslisten müssen jeweils durch Behördenmitarbeiter überprüft werden. So wird unter anderem geprüft, ob die teilnehmenden Personen dazu berechtigt waren, sich in die Listen einzutragen.
Auch in diesem Umfeld könnte der Einsatz des Personalausweises mit seiner Online-Ausweisfunktion sowohl einen erheblichen Beitrag zu einer aktiveren Bürgerbeteiligung leisten und gleichzeitig die Kosten des komplexen Beteiligungsverfahrens reduzieren.
Bei einem Bürgerentscheid könnten sich Bürger mithilfe ihres Ausweises bei der Webseite des entsprechenden Wahlleiters registrieren. Die Teilnahmebedingung (wohnhaft in der entsprechenden Stadt/Bundesland bzw. Wahlberechtigung) könnten mit der Wohnort-ID und der Altersverifikation bestätigt werden.
Des Weiteren würden der Vor- und Nachname ausgelesen. Mit dieser Nutzung des neuen Personalausweises ist jedoch ausschließlich die Verifikation der Berechtigung verbunden. Eine elektronische Wahl ist nicht Teil dieses Anwendungsszenarios. Die ausgelesenen Daten würden folglich auch nicht zur Dokumentation eines Wahlverhaltens gespeichert.
Die durch diese Verfahren erhobenen Teilnehmerdaten müssten nicht mehr durch entsprechende Sachbearbeiter überprüft werden und die Ergebnisse könnten somit schneller und kostengünstiger bereitgestellt werden. Das Land Berlin plant aktuell die Möglichkeit, den Personalausweis in diesem Bereich der ePartizipation einzusetzen.
In mehr als 140 Städten und Gemeinden werden bereits sogenannte Bürgerhaushalte durchgeführt. Damit an Online-Bürgerhaushalten nur die Bürger der jeweiligen Stadt oder Gemeinde teilnehmen, kann auch hier der neue Ausweis zur Identifizierung genutzt werden.
Die Infrastruktur für den neuen Personalausweis
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