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Um diese fortschrittlichen Szenarien umzusetzen, sind Bund, Länder und Kommunen gefordert, verstärkt Verwaltungsverfahren oder sonstige Dienste in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion anzubieten.
Der Personalausweis hat seine Stärken im Bereich der Erstregistrierung und Zugriff auf sensible Daten (Bescheide, Registerdaten). Die Förderung solcher Dienste und die Vertrauensbildung gegenüber dem Ausweisinhaber müssen also stärker in den Fokus gerückt werden.
Dabei werden privatwirtschaftlichen Anwendungen womöglich erst verstärkt in Erscheinung treten, wenn eine kritische Masse an aktivierten Ausweisen im Umlauf ist. Unternehmen benötigen hier eine möglichst ausreichende Planungssicherheit für ihre Investitionen. Daher sollten die Aktivierungsquoten bei den Meldebehörden erfasst und die Daten veröffentlicht werden.
Zudem müssen in den Verwaltungen die eGovernment-Angebote als Treiber der Online-Ausweisfunktion verstanden werden. Natürlich existiert im eGovernment zumeist kein Wettbewerb zwischen den einzelnen Dienstleistungen, da diese meist nur von einem Träger angeboten werden.
Kein Bürger zieht von Kommune A nach Kommune B, weil dort die Hundeanmeldung elektronisch beantragt werden kann. Übergeordnet lassen sich aber mit eGovernment deutliche Anreize setzen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und nicht zuletzt die eigene Verwaltung setzen.
In diesem Sinne bereitet zum Beispiel das Finanzministerium Thüringen für die Gemeinden im Bundesland eine einheitliche Diensteplattform vor, die eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion vorsieht. Solche Angebote werden schon in absehbarer Zeit von den Bürgern als Zugewinn an Lebensqualität empfunden werden. Und in Rheinland Pfalz werden zusätzliche Informationsveranstaltungen für die Mitarbeiter in den Personalausweisbehörden vorbereitet.
Entsprechend versprechen in den kommenden Monaten vor allem gemeindeübergreifende Entwicklungen den gewünschten Nutzen. So könnten mehrere Kommunen Online-Angebote für die Bürger in einem einheitlichen Verfahren abbilden. Die Kosten könnten so auf mehrere Schultern verteilt werden, wodurch der Einsatz auch in finanzschwachen Kommunen sichergestellt wäre.
Und im Bundesinnenministerium wird im Zuge der Arbeit am künftigen eGovernment-Gesetz, die häufig geforderte Schriftformerfordernis kritisch hinterfragt und nach Möglichkeit gesucht, eine Authentifizierung durch die Online-Ausweisfunktion zuzulassen. Dies hätte einen zusätzlichen positiven Effekt auf die Bereitstellungen von Dienstleistungen mit dem neuen Personalausweis und würde für Kommunen den Weg zu technisch unaufwendigen, kostengünstigen eGovernment-Angeboten erleichtern.
Gefragt ist Zeitersparnis mit Zusatznutzen
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