Gerade in ländlichen und strukturschwachen Gebieten stellt die Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen oftmals eine große Herausforderung dar. Um Kommunen dabei unter die Arme zu greifen, haben das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden veröffentlicht. Entlang folgender zehn Handlungsfelder formuliert der Leitfaden Empfehlungen zur Gestaltung der Pflegestrukturen vor Ort:
Hauptamtliche Personalstellen für Planung und Koordination in der Kreisverwaltung schaffen.
„Kümmerer" in den kreisangehörigen Gemeinden installieren.
Netzwerkarbeit als Kreisverwaltung koordinieren und vorantreiben.
Aufbruchsstimmung durch partizipative Planungen und Konzepte erzeugen.
Fördermittelakquise und -vergabe strategisch ausrichten.
Personal- und Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken.
Pflegende Angehörige und das Ehrenamt unterstützen.
Potenziale der Digitalisierung verstärkt in den Blick nehmen.
Innerhalb dieser Handlungsfelder beschreibt der Leitfaden ausführlich eine professionelle Herangehensweise mittels Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Umsetzungsvoraussetzungen. Auch Herausforderungen – zum Beispiel finanzieller Art – werden nicht ausgespart. Abschließend werden Empfehlungen zur Umsetzung genannt und mit einem Praxisbeispiel veranschaulicht.
Digitalisierung
Das Thema „Digitalisierung“ ist eines der zehn zentralen Handlungsfelder. Explizit werden „digitale Unterstützungssysteme“ genannt, die Pflegende entlasten können, wodurch auch der Pflegeberuf attraktiver werden soll. Aber: In den im Vorfeld des Leitfadens untersuchten Regionen habe es „nur sehr vereinzelt“ Digitalisierungsprojekte gegeben. Als Beispiele für solche Projekte nennt der Leitfaden
Pflegeroboter zur Entlastung von Betreuungskräften,
Aufbau digitaler Dokumentation sowie Personaleinsatz- und Tourenplanung,
Smart-Home-Lösungen wie Weglaufsperren,
selbstabschaltende elektrische Geräte,
Sturzsensoren.
Als Ursachen für bislang kaum vorhandene digitale Unterstützung nennt der Leitfaden „fehlende finanzielle Mittel für die Ertüchtigung von Bestandsimmobilien und Netzen oder die Beschaffung von Assistent Living Systemen“. Hinzu kämen außerdem datenschutzrechtliche Bedenken, fehlende Schnittstellen zwischen am Versorgungsprozess beteiligten Partnern, ein Mangel an IT-Fachkräften sowie Ängste vor Veränderungen im Berufsalltag.
Der Leitfaden empfiehlt beispielsweise, mit Akteuren in Austausch zu treten, die bei der Digitalisierung schon weiter sind. Auch die Einbindung von IT-Experten und Start-ups wird empfohlen.
Beispiel für ein Digitalisierungsprojekt
Der Leitfaden nennt als Beispiel eine Kooperation zwischen einem gemeinnützigen Regionalverband und einem sogenannten Projektträger mit der Intention „Förderung/Ausbau der Telemedizin“. Es erfolgte die testweise Einführung der Telemedizin durch Aufbau der IT-Infrastruktur über einen Projektträger und Ausweis von mehreren Pflegeeinrichtungen als Modelleinrichtungen durch einen gemeinnützigen Träger. Intention ist die Optimierung der Schnittstelle zwischen (virtuell) behandelnden Medizinern und den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf eine automatisierte Rezeptbereitstellung, Übertragung der Medikation direkt in die Bewohnerakte sowie eine sachgerechte Dokumentation der ärztlichen Leistungserbringung. Die Ausweitung auf weitere (ambulante) Leistungserbringer wurde bereits initiiert. Auch Kreisverwaltungen könnten sich hier als Projektpartner engagieren.
Hintergrund
Der Leitfaden ist das Ergebnis eines Forschungsprojekts des Programms „Region gestalten“, das speziell Projekte für den ländlichen Raum entwickelt und unterstützt und somit für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands sorgen will. Bestehende Unterschiede sollen entsprechend verringert werden. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung“.
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