FITKO und BVA NOOTS umsetzen: aus Erfahrungen lernen
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Das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) ist seit kurzem bundesweit ratifiziert. Jetzt geht es um die Umsetzung. Eine Herausforderung, doch die Ansätze zeigen, dass man Fehler wie bei der OZG-Umsetzung nicht wiederholen will.
Der NOOTS-Staatsvertrag ist bundesweit ratifiziert – diese Nachricht aus dem Bundesverwaltungsamt (BVA) vor knapp zwei Wochen stieß auf positive Resonanz, oft aber verbunden mit dem Hinweis, dass es nun auf die Umsetzung ankäme. Das ist richtig. Doch man hat ohnehin nicht gewartet, bis die Tinte unter der letzten Ratifizierungsurkunde getrocknet ist. Nicht nur ist der Staatsvertrag bereits seit Februar in Kraft, auch das Gesamtkonzept steht und die Organisation ist klar: Die Gesamtleitung der NOOTS-Umsetzung liegt bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), während das Bundesverwaltungsamt die operative Umsetzung verantwortet. Grundsätzliche Entscheidungen über den Betrieb und die Weiterentwicklungen liegen beim IT-Planungsrat.
Nach einem arbeitsreichen Jahr 2025 hat sich auch in der ersten Jahreshälfte 2026 bereits viel getan: Die erste funktionsfähige Version des NOOTS ging im Januar in den Livebetrieb. Auf den erfolgreichen Datenabruf aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts folgte mit der Gewerbeanmeldung der erste unternehmensbezogene Anwendungsfall. Im Juni setzten das BVA und der Freistaat Bayern mit seinen Partnern drei Anwendungsfälle aus den Bereichen Bau, Energie und Umwelt um.
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