Interview Konzentration auf die Kernaufgaben

Autor Manfred Klein |

Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue eGovernment-Strategie verabschiedet. Bei der Umsetzung der Strategie will der CIO des Landes, Sven Thomson, die Landesverwaltung zum Impulsgeber der Verwaltungsmodernisierung machen.

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Die schleswig-holsteinische Landesregierung setzt mit eGovernment-Gesetz und -Strategie auf Aufbruch
Die schleswig-holsteinische Landesregierung setzt mit eGovernment-Gesetz und -Strategie auf Aufbruch
(Bild: © Marco2811 / Fotolia.com)

Dabei setzt er auf mehr Zusammenarbeit ohne die Souveränität der Kommunen anzutasten. eGovernment Computing sprach mit dem über das weitere Vorgehen sowie über Ziele und Hintergründe der eGovernment-Strategie.

Welche Ziele verfolgt die neue eGovernment-Strategie?

Thomsen: Die eGovernment-Strategie des Landes Schleswig-Holstein bündelt und strukturiert die für deren Umsetzung notwendigen Aktivitäten in drei großen Zielbereichen:

  • Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
  • Verwaltungsmodernisierung
  • eGovernment-Infrastrukturen.

Im Zentrum steht das klare Bekenntnis zur Orientierung am Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Schleswig-Holstein. Um diesen bestmöglich dienen zu können, braucht es eine moderne Verwaltung, die sich auf eine fortschrittliche eGovernment-Infrastruktur stützen kann.

In unserer eGovernment-Strategie zeigen wir einen Weg, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Unser Weg führt dabei über die drei genannten Zielbereiche mit jeweils vier Handlungsfeldern, wie zum Beispiel dem digitalen Konto für Bürger und Unternehmen, der Modernisierung von Prozessen und Strukturen sowie einer harmonisierten und standardisierten IT-Landschaft, die sich wiederum in je fünf Einzel-Ziele aufteilen, die zusammen den Kern der eGovernment-Strategie Schleswig-Holstein bilden. Auf Basis dieser Einzelziele werden wir unsere Steuerung und unsere Fortschrittskontrolle durchführen.

Wie sollen die eGovernment-Strategie und das eGovernment-Gesetz des Landes Schleswig-Holstein zusammenwirken? Wie soll etwa die in der Strategie angedachte Weiterentwicklung des eGovernment-Gesetzes aussehen?

Thomsen: Das eGovernment-Gesetz in der jetzigen Form legt seinen Schwerpunkt auf Verwaltungsoptimierung und -zusammenarbeit. Ohne diesen Schwerpunkt zu vernachlässigen, bedarf es einer Aktualisierung von Regelungen zu digitalen Zusammenarbeit zwischen Bürger, Unternehmen und Verwaltungen und von Möglichkeiten, die lokale und regionale Kooperation von Verwaltungen im eGovernment-Umfeld zu erleichtern.

Schleswig-Holstein bevorzugt beim Bürgerkonto – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – eine bundesweite Lösung. Wo sehen Sie die Vorteile einer solchen Vorgehensweise?

Thomsen: Es gibt zahlreiche Verwaltungsangebote und daneben Dienstleistungen verwaltungsnaher Stellen – zum Beispiel Krankenkassen, Sparkassen, Sportvereine oder ähnliches – die über lokale und regionale Grenzen hinweg angeboten werden.

Es ergibt schon aufgrund der zahlreichen erforderlichen Schnittstellen keinen Sinn, die Zugangsverwaltung lokal durchzuführen. Gleiches gilt bei zunehmender Mobilität der Bürger wegen notwendiger Datenmigrationen, Schnittstellen etc. bei Umzügen, Ortswechseln oder bundeslandübergreifender Tätigkeiten.

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