Kooperation mit der Wirtschaft Innovative Ansätze für B2G-Interaktionen
Der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Behörden birgt aufgrund der Vielzahl und der Regelmäßigkeit der Transaktionen für beide Seiten Effizienzpotenziale. Werden sie wahrgenommen, sinken die Bürokratiekosten.
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Die Bundesregierung fördert den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Wirtschaft und Verwaltung im Rahmen des Programms eGovernment 2.0 durch Beteiligung an innovativen Projekten und Initiativen sowie durch Forschungsaufträge.
2006 hat die Bundesregierung entschieden, die Optimierung der Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Verwaltung zu einem Schwerpunkt ihres Programms eGovernment 2.0 zu machen. Diese Entscheidung basierte auf dem Wissen, dass eGovernment ein Faktor mit wachsender Bedeutung für den nationalen und internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte geworden ist. In der Umsetzung der eGovernment-2.0-Projekte wird konsequent auf Kooperationen mit der Wirtschaft gesetzt. Ihr Bedarf und ihre aktive Beteiligung sind sowohl beim elektronischen Personalausweis und den Bürgerportalen als auch bei den Prozessketten von großer Bedeutung für den Erfolg der Vorhaben.
Zwei Beispiele
Die Leitidee der gemeinsamen Umsetzung von Prozessketten hat sich seither bewährt. Ein erstes Erfolgsbeispiel ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Dieses Projekt führen die Bundesländer gemeinsam mit Unterstützung des Bundes sowie der Wirtschaft durch. Derzeit erstellen und bearbeiten jährlich etwa 250.000 Unternehmen bis zu 10.000 Entsorgungsnachweise, drei Millionen Begleitscheine und mit rund 14 Millionen Übernahmescheine in Papierform für den Transport von gefährlichen Abfällen. Künftig sollen Abfallerzeuger, -transporteure und –entsorger sowie Behörden ihre Daten über eine zentrale Internet-Plattform elektronisch austauschen können. Als erstes Prozesskettenprojekt arbeitet eANV bereits an einer digitalen Schnittstelle zur EU. Künftig soll der EU-weite Nachweis zur Abfallverbringung vollständig elektronisch erfolgen.
Ein zweites Beispiel ist das nationale Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR). Auf Basis einer europäischen Verordnung müssen Unternehmen mit Sitz in Europa künftig ihre Freisetzungen von 91 Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden sowie die Verbringung von schadstoffhaltigem Abwasser, gefährliche Abfälle und nicht gefährliche Abfällen mit einer Menge von über 2.000 Tonnen pro Jahr melden. Unter Federführung des UBA wurde im Juni 2008 eine webbasierende Datenbank für die meldepflichtigen Daten unter www.bube.bund.de online gestellt. Unternehmen werden ihre Daten über die zentrale Plattform, das heißt, unabhängig von behördlichen Zuständigkeiten, einpflegen oder per XML-Schnittstelle übermitteln können. Darüber hinaus werden sie Erläuterungen zu ihren Betriebseinrichtungen hinterlegen können. Ganz im Sinne von One-Stop-Government wird so das Berichtswesen vereinfacht und ein Teil der Kosten gespart.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Regeln aus den bisherigen Erfahrungen abgeleitet wurden
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